Snow-Cross als Win­ter-Kick­sport – wie bin ich un­fall­ver­si­chert?

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Ich beabsichtige, im kommenden Winter an einem Schneemotorradrennen teilzunehmen. Zahlt die berufliche UVG-Versicherung bei einem Unfall oder muss ich mich dafür zusätzlich versichern?

Wenn Sie an einem Rennen von Schneemotorrädern teilnehmen und mit hoher Geschwindigkeit durch die winterliche Landschaft rasen, gehen Sie ein besonderes Risiko ein. Wie bei anderen Risikosportarten wäre es nicht angebracht, wenn hier die Kosten eines Unfalles auf eine breite Gefahrengemeinschaft überwälzt würden, die auf «normale» Unfallrisiken ausgerichtet ist. Deshalb wird die obligatorische Unfallversicherung, die Sie als Arbeitnehmer schützt, ihre Geldleistungen von Gesetzes wegen um die Hälfte kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn der Unfall auf ein absolutes Wagnis wie das «Snow-Cross» zurückzuführen ist.

Sonderrisiko vor Teilnahme versichern

Einige Gesellschaften versichern aber solche Wagnis-Sportarten. Beim Antrag für eine individuelle Unfallversicherung ist die gewählte Risikosportart anzugeben; die gewünschte Versicherungsdeckung erfordert eine spezielle Prämienkalkulation, die den Sonderrisiken Rechnung trägt. Bei bereits abgeschlossenen Unfallversicherungen muss abgeklärt werden, ob der geplante «Kick-Sport» versichert ist – wenn nicht, sollten Sie rechtzeitig vor der Teilnahme am Schneemotorradrennen für eine entsprechende Anpassung der Police sorgen. Wahrscheinlich wird die entsprechende Zusatzdeckung einen Prämienzuschlag zur Folge haben. Ohne diese Abklärungen und Absicherungen laufen Sie Gefahr, bei einem Unfall nicht genügend versichert zu sein.