Hob­by­elek­tri­ker – wer haf­tet bei Un­fall?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich kenne mich gut mit Elektrizität aus und helfe Freunden oft bei Installationen. Nun möchte ich gerne wissen, wer im Falle eines Unfalls haften muss.

Wenn Sie hauptberuflich als Arbeitnehmer in einer Firma mehr als acht Stunden pro Woche tätig sind, sind Sie auch für Unfälle bei privater Tätigkeit durch Ihren Arbeitgeber versichert. Unter diese so genannte Nichtberufsunfalldeckung fällt auch das regelmässige Aushelfen bei diversen Freunden in Ihrer Freizeit. Allerdings bliebe im Falle eines Unfalls ein eventuelles Nebeneinkommen aus dieser Tätigkeit bei der Bemessung der Geldleistungen unberücksichtigt. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig sind, dann werden die Heilungskosten eines allfälligen Unfalls von Ihrer Krankenkasse gedeckt.

Privathaftpflichtversicherung kann helfen

Wird infolge eines Fehlers bei der Installation jemand durch einen unverhofften Stromstoss verletzt, dann sind Sie als Installateur in der Regel haftpflichtig. Denn auch von einem Hobbyelektriker darf eine korrekte Erledigung seiner Arbeit verlangt werden. Eine Reduktion der Haftpflicht ist höchstens gegenüber jener Person denkbar, der Sie, zum Beispiel durch unentgeltliche Arbeit, eine Gefälligkeit erwiesen haben. Sind Sie haftpflichtig, so wird sich Ihr Privathaftpflichtversicherer des Falls annehmen, es sei denn, Ihre Arbeit erfolge gegen normales Entgelt und nebenberufliche Tätigkeit wäre nicht gedeckt. Überprüfen Sie daher Ihre Privathaftpflichtpolice.