Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz: aus­ge­wo­gen und dem Lauf der Zeit an­ge­passt

Medienmitteilung

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG. Mit der Reform des Gesetzes aus dem Jahr 1908 werden die Vertragsregeln zwischen dem Versicherten und dem Versicherer an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst. Gleichzeitig wird den Anliegen der Konsumenten und der Anbieter von Versicherungsleistungen ausgewogen Rechnung getragen.

An seiner heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament der Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG zugestimmt – als Folge der Coronakrise hatte sich die Schlussabstimmung verschoben. Die letzten Differenzen hatten National- und Ständerat in der Frühlingssession bereinigt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst das Gesamtergebnis. Er erachtet die Reform als ausgewogen. Sie stärkt die Rechte der Versicherten in vielerlei Hinsicht und ermöglicht eine dem digitalen Zeitalter angepasste Vertragsabwicklung.

Eine zeitgemässe Umsetzung

Das Versicherungsvertragsgesetz VVG aus dem Jahr 1908 regelt das Vertragsverhältnis von der Kundin oder dem Kunden zum Versicherer im privatrechtlichen Bereich, das heisst in jenen Fällen, in denen der Abschluss einer Versicherung nicht obligatorisch ist, sondern freiwillig erfolgt. Nach einer gescheiterten Totalrevision gab das Parlament dem Bundesrat im Jahr 2013 den Auftrag, eine Teilrevision in ausgewählten Punkten auszuarbeiten. 2017 legte der Bundesrat die Botschaft vor. Der SVV hat diese Teilrevision von Beginn an unterstützt. «Mit der vorliegenden Teilrevision hat das Parlament die Regeln des Versicherungsvertrags an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst und gleichzeitig den Anliegen der Konsumenten und der Anbieter ausgewogen Rechnung getragen», sagt Thomas Helbling, Direktor des SVV.

Ein massvoller Schutz

Zahlreiche Elemente der Reform – gerade auch im Konsumentenschutz – waren von Anfang an unumstritten. In einigen Punkten hatte sich der SVV jedoch für andere Lösungen eingesetzt. Auch wenn nicht alle Anliegen der Versicherungswirtschaft berücksichtigt sind, erachtet der SVV das nun vorliegende Gesetz als gute Grundlage für das künftige Vertragsverhältnis im Versicherungsbereich. Der Schweizerische Versicherungsverband hat sich von Anfang an für einen massvollen Konsumentenschutz eingesetzt. «Ein maximierter Kundenschutz ist nicht der optimale Kundenschutz», sagt Thomas Helbling. «Übertriebene Forderungen zugunsten einer kleinen Gruppe von Versicherten gehen zu Lasten des Kollektivs der Versicherten. Unsere Kundinnen und Kunden haben auch ein Interesse an tiefen Prämien. Dies ist nur möglich, wenn beim Umfang der versicherten Risiken Mass gehalten wird.»

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Dem Verband gehören rund 75 Erst- und Rückversicherer an. Diese beschäftigen in der Schweiz 47'700 Mitarbeitende und weitere 100'000 im Ausland. Über 85 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien entfallen auf die Mitgliedgesellschaften des SVV. Als massgebliche Kraft der Schweizer Wirtschaft nimmt die Versicherungsbranche volkswirtschaftliche Verantwortung auf betriebswirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Ebene überall dort wahr, wo zentrale Erfolgsfaktoren ihrer Standorte zur Disposition stehen.

Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Takashi Sugimoto, Telefon +41 44 208 28 55, takashi [dot] sugimotoatsvv [dot] ch, Zentrale +41 44 208 28 28.