Mus­ter­be­din­gun­gen für die Mo­tor­fahr­zeug­ver­si­che­rung

RegelwerkArchive30. November 2017

Unverbindliche Musterbedingungen des SVV. Die Gesellschaften können abweichende Bedingungen vereinbaren.

Hinweis: AB steht für Allgemeine Bedingungen.

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