EU: Äqui­va­lenz er­reicht – aber noch kei­ne Chan­cen­gleich­heit

NewsArchive22. November 2017

Antimo Perretta
CEO AXA Winterthur, Mitglied des Vorstands SVV
Medienkonferenz, 3. Februar 2016
Hotel Marriott, Zürich

Es gilt das gesprochene Wort.
 

Sehr geehrte Damen und Herren

«EU: Äquivalenz erreicht – aber noch keine Chancengleicheit», diesen Titel habe ich meinen Ausführungen heute gegeben. Sie handeln davon, dass noch lange kein Level Playing Field besteht zwischen Schweizer und EU-Versicherern – trotz der Gleichwertigkeit der Schweizer Versicherungsaufsicht mit Solvency II. Dies mit Konsequenzen für Schweizer Kunden.

Die Meldung des SIF, des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, vom 15. Oktober 2015 klang verheissungsvoll: «EU anerkennt Schweizer Regeln für Solvenz von Versicherungen als gleichwertig». So lautete der Titel der Medienmitteilung, die vermeldete, dass die EU die Versicherungsregulierung und Versicherungsaufsicht der Schweiz ab 1.1.2016 als gleichwertig mit ihrer eigenen anerkennt.

Damit hat die Schweiz – als erstes Land überhaupt – drei Etappenziele auf dem Weg zu einem Level Playing Field für die Schweizer Versicherer im Wettbewerb mit ihren Konkurrenten aus der EU erreicht. Drei Etappenziele mit leider nur geringer Wirkung:

  • 1. Die EU anerkennt die Finma als globalen Gruppenaufseher. Die Finma ist damit den nationalen Aufsehern in der EU gleichgestellt. Schweizerische Versicherungsgruppen riskieren somit keine doppelte Gruppenaufsicht mehr, also eine in der Schweiz und eine in der EU.
  • 2. EU-Gruppen können für die Gruppensolvenz die Resultate des schweizerischen Solvenztests SST einbeziehen. Der SST wird damit Solvency II einseitig gleichgestellt. Von dieser Möglichkeit wird aber wohl aufgrund der oftmals höheren Kapitalanforderungen unter SST nicht von allen Versicherern Gebrauch gemacht werden.
  • 3. Die Schweizer Rückversicherer können ihre EU-Kunden zu denselben Konditionen wie ihre EU-Mitbewerber aus der Schweiz heraus bedienen. Damit ist das Ende des europäischen Protektionismus im Rückversicherungsgeschäft eingeläutet.

Äquivalenz heisst nicht Level Playing Field

Wenn ich sage, dass dies Etappenziele mit nur geringer Wirkung sind, will ich deren grundsätzlichen Wert nicht mindern. Aber: Mit ihnen ist noch keine Chancengleichheit für Schweizer Versicherer im Wettbewerb mit ihrer europäischen Konkurrenz erreicht. Denn, trotz Äquivalenz

  • - dürfen Schweizer Versicherer immer noch keine Versicherungen in EU-Länder verkaufen und
  • - es ist für eine Versicherungsgruppe aufgrund der damit verbundenen Gruppenaufsicht nach Solvency II in der Regel vorteilhafter ihren Sitz in der EU zu haben als in der Schweiz, wo die Gruppenaufsicht gemäss SST erfolgen würde.

Die Äquivalenz nützt bei der Gruppenaufsicht, im Rückversicherungsbereich und in der Gleichwertigkeit der Regelwerke, d.h. den Philosophien der Kapitalvorschriften von SST und Solvency II. Bei den Kapitalanforderungen von SST und Solvency II gibt es jedoch weiterhin keine Äquivalenz und somit kein Level Playing Field.

Die Folge: Wettbewerbsverzerrung

Die EU anerkennt zwar die Gleichwertigkeit der Regelwerke SST und Solvency II. Faktisch jedoch sind SST und Solvency II nicht identisch, wenn es um die Höhe der Kapitalanforderungen geht: Mit dem SST müssen Schweizer-Versicherer, besonders Lebensversicherer, 1,5- bis 2-mal mehr Kapital halten als EU-Versicherer unter Solvency II – und das bei gleichen Risiken. Die im Vergleich zu Solvency II überhöhte Kapitalanforderung des SST führt somit zu Wettbewerbsverzerrungen: Schweizer Konzerne mit Töchtern im Ausland sind gegenüber Konkurrenten weiterhin benachteiligt, da sie höhere Kapitalanforderungen gemäss SST erfüllen müssen. Unter den heutigen SST Bestimmungen wird der Impact in den Produkten spürbar werden. Die Konditionen für unsere Kunden werden weniger attraktiv sein.

Marktöffnung nur bei Level Playing Field

Die Auswirkung dieser Wettbewerbsverzerrung würde sich zusätzlich verstärken, wenn die Marktöffnung zwischen der Schweiz und der EU Realität würde. Denn bei so unterschiedlichen Kapitalanforderungen wären die Folgen für die Schweizer Versicherer verheerend. Sie wären im Ausland schlicht nicht konkurrenzfähig. Sie müssten mehr Kapital hinterlegen als ihre Konkurrenz und somit höhere Preise von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Schlimmer noch: Ausländische Mitbewerber könnten im Falle einer Marktöffnung in der Schweiz billigere Prämien anbieten als heimische Versicherer, weil ihre Kapitalanforderungen im Hauptsitzland tiefer sind. So kommt es zu der vordergründig irritierenden Situation, dass sich die Versicherer, obwohl Verfechter einer liberalen Marktwirtschaft – solange bei den Kapitalanforderungen kein Level Playing Field herrscht – gegen die Öffnung des Versicherungsmarkts Schweiz-EU aussprechen.

Weiteres Vorgehen

Der SVV fordert deshalb so rasch wie möglich die Kapitalanforderungen für Schweizer Versicherungen jenen der EU-Konkurrenz anzupassen, so dass diese vergleichbar sind (Level Playing Field). Auf die Sicherheit der Kundinnen und Kunden hätte das keinen Einfluss. Diese bleibt auf hohem Niveau gewährt. Dafür bürgen das professionelle Risikomanagement, die stabilen Gewinne, das hohe Eigenkapitalniveau und das gebundene Vermögen der Versicherer. In den letzten Jahren haben die Versicherer bewiesen, dass sie mit anspruchsvollen Finanzmarktsituationen umgehen können. Ich versichere Ihnen, wir sind so aufgestellt, dass wir die Garantien für unsere Kundinnen und Kunden jederzeit einhalten können.

Da die heutige Gesetzgebung Anpassungen nicht zulässt bzw. keinen Ermessensspielraum beinhaltet, sind Bundesrat und Parlament gefordert, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Wir sind zurzeit daran, unsere Vorstellungen zu formulieren, zu begründen und bei den zuständigen Stellen zu deponieren. Die Lösungssuche hat sich dabei in erster Priorität auf Anpassungen der schweizerischen Rahmenbedingungen auszurichten. Mit andere Worten: Die Kapitalanforderungen gemäss SST sollen an diejenigen von Solvency II angepasst werden, eine Übernahme von Solvency II ist nicht das Ziel.

Heute kann ich ihnen noch keinen pfannenfertigen Katalog zur Angleichung von SST und Solvency II liefern. Sicher ist jedoch, dass wir in diesem Thema als Schweizer Versicherer geeint sind im Bestreben um gleich lange Spiesse mit unserer ausländischen Konkurrenz. Nicht zuletzt auch im Interesse unserer Kundinnen und Kunden.

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