Er­wei­ter­te In­ter­in­sti­tu­tio­nel­le Zu­sam­men­ar­beit (IIZ­plus)

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

IV-Stellen und Krankentaggeldversicherer haben eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen mit dem Ziel,
die Voraussetzungen für eine möglichst schnelle Rückkehr von arbeitsunfähigen Personen in die Arbeitswelt zu schaffen und damit deren «Invalidisierung» zu vermeiden.

Sich anbahnende Invaliditätsfälle frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren, ist eines der Hauptziele der 5. IV-Revision. Damit IV-Stellen Massnahmen wie Frühintervention und Integration einleiten können, ist eine vertiefte Koordination zwischen IV-Stellen und Krankentaggeldversicherern unabdingbar. Dies hat sich die Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ-plus zum Ziel gesetzt.

Dabei werden verschiedene Ansätze verfolgt: Krankentaggeldfälle werden schneller als bisher an die IV-Stellen gemeldet, gleichzeitig wird die Fallführung bei den privaten Krankentaggeldversicherern verbessert. Eine weitere Schnittstelle liegt zwischen der ersten und der zweiten Säule. Hier schafft ein Manual Klarheit für die Vorsorgeeinrichtungen.

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