Von der Steu­er­vor­la­ge 17 zur STAF

Jahresbericht21. Juni 2019

Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet. Das Parlament erweiterte diese mit einer AHV-Finanzierung zum «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)». Das Schweizer Volk stimmte am 19. Mai 2019 ab.

Aufgrund der internationalen Entwicklung ist die Schweiz gezwungen, bestehende Steuerregimes abzuschaffen. Ansonsten drohen der Schweiz negative Konsequenzen: Die Schweiz könnte von den EU-Finanzministern auf eine «schwarze Liste» gesetzt werden. Bei Ländern der «schwarzen Liste» ist es der EU freigestellt, Sanktionen wie die Aberkennung der Börsenäquivalenz zu verfügen. Dennoch sprach sich das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 gegen die Unternehmenssteuerreform III aus. Der Bundesrat erarbeitete darauf eine Neuauflage. Am 21. März 2018 verabschiedete er die Botschaft zur Steuervorlage 17. Der SVV unterstützte die Reform und wies auf die Dringlichkeit hin.

Aus Angst vor einem weiteren Scheitern der dringenden Reform integrierte die Politik eine AHV-Finanzierung in die Steuervorlage. In der Herbstsession verabschiedete das Parlament diese erweiterte Vorlage unter dem Namen «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)». Der Nationalrat hiess das Paket am 28. September 2018 mit 112 zu 67 Stimmen bei 11 Enthaltungen gut. Der Ständerat stimmte mit 39 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die STAF. Auch wenn der SVV die Verknüpfung als sachfremd und kritisch beurteilte, hielt er an seiner Position zur Steuervorlage fest. Diese bleibt dringend und die rasche Umsetzung ist zwingend für die Standortattraktivität des Werkplatzes Schweiz. 

Steuerspezifische Punkte

Zu den steuerspezifischen Punkten der Vorlage gehören 

  • die Abschaffung der Steuerprivilegien, 
  • die Erhöhung der Bundessteuer auf 21,2 Prozent, 
  • die Möglichkeit für Unternehmen, die den Sitz in die Schweiz verlegen, aufgedeckte stille Reserven während zehn Jahren abzuschreiben,
  • die Möglichkeit für Kantone, Erleichterungen bei der Kapitalsteuer vorzusehen,
  • der Abzug auf Eigenfinanzierung,
  • das Kapitaleinlageprinzip und
  • Abzüge auf Patentbox, Forschung und Entwicklung.

Gegen die STAF ergriffen linke wie rechte Kreise das Referendum. Die notwendige Volksabstimmung setzte der Bundesrat auf den 19. Mai 2019 an.