Da­mit die Zu­satz­ver­si­che­rung si­cher zahlt: 6 Tipps vor dem Spi­tal­auf­ent­halt

Listicle24. April 2024

Krankenzusatzversicherer müssen die Tarife mit jedem Spital einzeln verhandeln – ein komplexes Unterfangen, das nicht immer auf Anhieb gelingt. Sollten die Verhandlungen mal scheitern, kann es passieren, dass die Kosten für gewisse zusatzversicherte Leistungen vorrübergehend nicht mehr gedeckt sind und Versicherte diese selbst finanzieren müssen. Damit solch ärgerliche Situationen vermieden werden können, gilt es folgende einfache Tipps zu berücksichtigen, bevor es ins Spital geht. 

Seit 2022 gelten in der Spitalzusatzversicherung neue Regeln zur Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit. So soll erreicht werden, dass Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen, eindeutig definiert und bewertet werden können. Das hat zur Folge, dass über 2000 Leistungsverträge zwischen Versicherern und Leistungserbringern (also Ärzte und Spitäler) überarbeitet werden müssen, um den Ansprüchen zu genügen. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten wie auch die Versicherer. 

Krankenzusatzversicherer müssen diese Tarifverträge mit jedem Spital einzeln verhandeln – ein komplexes Unterfangen, das nicht immer auf Anhieb gelingt. Sollten die Verhandlungen mal scheitern, kann es vorrübergehend zu sogenannten vertragslosen Zuständen kommen. Dann kann es passieren, dass ein Krankenzusatzversicherer ein Spital auf sogenannte «schwarze Listen» oder «Negativlisten» setzt und die Kosten für gewisse zusatzversicherte Leistungen in diesem Spital nicht gedeckt sind und von den Versicherten selbst finanziert werden müssen. 

Damit es zu keinen ärgerlichen Überraschungen kommt und die Kostenübernahme im Spital sichergestellt wird, können folgende Tipps und Tricks hilfreich sein:  

1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen 

Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen Ihrer Krankenzusatzversicherung genau kennen. Klären Sie ab, welche Leistungen abgedeckt sind, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten und ob spezielle Kostengutsprachen notwendig sind. 

2. Kommunikation mit der Versicherung 

Klären Sie im Voraus mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob die geplante Behandlung oder der Aufenthalt im Spital gedeckt ist. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Kostengutsprache, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden. Wenden Sie sich bei einer voraussichtlichen Deckungslücke an Ihren Versicherer, um alternative Lösungen zu besprechen. 

3. Vorsicht bei zusätzlichen Dienstleistungen 

Einige Services oder Behandlungen könnten von der Versicherung nicht abgedeckt sein. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht, um ungeplante Kosten zu vermeiden. 

4. Rechnungen und Belege aufbewahren 

Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Dokumente Ihrer medizinischen Behandlung sorgfältig auf. Diese könnten im Falle von Rückfragen oder Überprüfungen durch die Versicherung hilfreich sein. 

5. Fristen beachten 

Achten Sie auf Fristen für die Einreichung von Unterlagen und Rechnungen bei Ihrer Versicherung. Eine verspätete Einreichung könnte dazu führen, dass die Kosten nicht erstattet werden. 

6. Nachfragen und Klärung 

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Kostenübernahme haben, zögern Sie nicht, sich direkt an Ihre Versicherung zu wenden. Klären Sie alle Unklarheiten im Voraus, um späteren Ärger zu vermeiden. 

Es ist wichtig zu wissen, dass die Bedingungen und Leistungen von Krankenzusatzversicherungen variieren können. Daher ist es ratsam, sich im Detail mit den Bedingungen Ihrer Versicherung vertraut zu machen und gegebenenfalls auch direkt bei der Versicherung nachzufragen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile Ihrer Versicherung vollständig nutzen können. 

Die wichtigsten Fragen zum Spitalaufenthalt:

Was sie über Kosten, Deckung und Alternativen wissen sollten

Ich habe bald einen geplanten Eingriff beim Arzt meines Vertrauens. Was sollte ich beachten?
  • Ver­ge­wis­sern Sie sich, dass Ihr Ver­si­che­rer dem Spi­tal ei­ne Kos­ten­gut­spra­che er­teilt hat. Da­zu kön­nen Sie mit Ih­rem Ver­si­che­rer in Kon­takt tre­ten: Fra­gen Sie nach, für wel­che Leis­tun­gen die Kos­ten­gut­spra­che er­teilt wur­de. Sie kön­nen zu­sätz­lich auch beim Spi­tal oder beim be­han­deln­den Arzt vor Be­hand­lungs­be­ginn nach­fra­gen, ob mit der Kos­ten­gut­spra­che sämt­li­che Leis­tun­gen ge­deckt sind. 
  • Wen­den Sie sich bei ei­ner vor­aus­sicht­li­chen De­ckungs­lü­cke an Ih­ren Ver­si­che­rer, um Lö­sun­gen zu be­spre­chen. 
Mein Versicherer/Spital/Arzt hat mir mitgeteilt, dass keine vollständige Kostengutsprache erteilt wurde und ich für einen Teil der Kosten selbst aufkommen muss. Was kann ich machen?
  • Fra­gen Sie bei Ih­rem Ver­si­che­rer nach, wel­che Leis­tun­gen nicht ge­deckt sind und er­fra­gen Sie Al­ter­na­ti­ven. Zum Bei­spiel, in wel­chem Spi­tal für Sie kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten an­fal­len. 
  • Sie kön­nen auch beim be­trof­fe­nen Spi­tal oder Arzt nach­fra­gen, ob es gleich­wer­ti­ge Al­ter­na­ti­ven im Be­hand­lungs­pro­zess gibt, wel­che kei­ne un­ge­deck­ten Kos­ten ver­ur­sa­chen. 
Ich habe von meinem Arzt/Spital eine Rechnung erhalten, welche meine Krankenversicherung aber nicht deckt. Was kann ich tun?
  • So­fern Sie vom Leis­tungs­er­brin­ger über die un­ge­deck­ten Kos­ten in­for­miert wur­den und Sie da­zu ein­ge­wil­ligt ha­ben, müs­sen Sie die Kos­ten tra­gen.  
  • Wur­den Sie da­ge­gen nicht dar­über auf­ge­klärt, müs­sen Sie die Kos­ten nicht tra­gen. Denn der Leis­tungs­er­brin­ger hat ei­ne ent­spre­chen­de Auf­klä­rungs­pflicht ge­gen­über sei­nen Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten und muss nach­wei­sen kön­nen, dass er Sie ent­spre­chend in­for­miert hat. Nebst der Auf­klä­rung wie z.B. über Art und Ri­si­ken der Be­hand­lung müs­sen Sie auch über fi­nan­zi­el­le Aspek­te auf­ge­klärt wer­den. Der Leis­tungs­er­brin­ger muss Sie al­so vor Be­ginn der me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung dar­über in­for­mie­ren, falls Kos­ten ent­ste­hen soll­ten, die nicht durch die Kran­ken­ver­si­che­rung ge­deckt wer­den.  
Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass Kosten für das Spital meiner Wahl nicht mehr oder nur noch eingeschränkt übernommen werden. Was kann ich tun?
  • Fra­gen Sie bei Ih­rem Ver­si­che­rer nach, wel­che Leis­tun­gen nicht ge­deckt sind, und er­fra­gen Sie Al­ter­na­ti­ven. Zum Bei­spiel, in wel­chem Spi­tal für Sie kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten an­fal­len. Ihr Ver­si­che­rer hilft Ih­nen ger­ne.