Ver­hal­tens­re­geln für die Ver­wal­tung von Ka­pi­tal­an­la­gen

Regelwerk13. November 2017

Die Verhaltensregeln für Versicherungsgesellschaften bei der Verwaltung von Kapitalanlagen des SVV gelten für alle Versicherungsgesellschaften bzw. deren Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften in der Schweiz, die sich mit der Verwaltung von Anlagen befassen.

Die Verhaltensregeln des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV gelten für alle Arten der Verwaltung von Anlagen – sei es bei der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge, von kollektiven Anlagen, von Geldern Dritter oder von Geldern im Kontrollbereich der Versicherung sei es bei der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge, von kollektiven Anlagen, von Geldern Dritter oder von Geldern im Kontrollbereich der Versicherung.

Die Verhaltensregeln wurden insbesondere erlassen, um das Ansehen der Vermögensverwaltung durch die schweizerische Versicherungsindustrie im In- und Ausland zu wahren und zu fördern, einen hohen Qualitätsstandard des Produkte- und Dienstleistungsangebotes und dessen Verwaltung sicherzustellen und zu fördern und eine grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten. 

Die Verhaltensregeln wurden als Grundsätze verfasst und stellen insbesondere eine Konkretisierung und Erweiterung der Anforderung aus den Finma Rundschreiben 2008/32 «Corporate Governance Versicherer», speziell Kapitel III. A. «Allgemeine Corporate Governance Prinzipien», und 2013/8 «Marktverhaltensregeln» dar.
 

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