Al­ters­vor­sor­ge 2020 – ei­ne not­wen­di­ge Re­form

NewsArchive22. November 2017

Ivo Furrer, CEO Markt Schweiz, Swiss Life
Medienkonferenz, 2. Februar 2017
Zürich

Es gilt das gesprochene Wort.
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich begrüsse Sie ebenfalls zur heutigen Medienkonferenz und freue mich, mit Ihnen den aktuellen Stand der Altersvorsorgereform aus der Sicht der Privatversicherer zu diskutieren.

Vor Jahresfrist haben wir an dieser Stelle festgehalten, dass wir die Reform der Altersvorsorge als zentrales politisches Zukunftsprojekt der Schweiz betrachten, und dass wir die Gesamtschau und die Fortschritte im Reformprozess positiv beurteilen. In den vergangenen Monaten haben die Räte einige wegweisende Entscheide gefällt: Insofern ist unsere Beurteilung nach wie vor gültig.

Jetzt steht die Debatte im Parlament kurz vor ihrem Abschluss: In der Frühjahrssession soll die Schlussabstimmung des Parlaments zum Reformpaket erfolgen. Es sind also entscheidende Tage für die Zukunft unserer Altersvorsorge. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass sich das Parlament in dieser Schlussphase auf die Kernelemente der Reform konzentriert und tragfähige Lösungen findet. Wir, die Schweizer Lebensversicherer, leisten unverändert unseren Beitrag, indem wir unsere Positionen – allen voran die Sicherstellung unseres volkswirtschaftlich wichtigen Angebots in der zweiten Säule – weiterhin aktiv in die Diskussion einbringen.

Lassen Sie mich auf unsere zentralen Positionen eingehen: Seit Beginn der Reformdiskussion haben wir das Ziel der Stabilisierung der Altersvorsorge unter Beibehaltung des Leistungsniveaus und der Gewichte von 1. und 2. Säule befürwortet und tun dies nach wie vor. In diesem Sinne begrüssen wir die von beiden Räten getroffenen Entscheide zum Referenzrentenalter 65/65 und dessen Flexibilisierung sowie zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0%. Damit sind wichtige «Musts» der Reform erfüllt.

Es geht nun darum, die Reform unter konsequenter Ausrichtung auf die Kernelemente zu finalisieren. Die wichtigsten Massnahmen sind dabei die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, der Ausgleich der Umwandlungssatzsenkung und die Massnahmen für die Übergangsgeneration. Der Ausgleich der Umwandlungssatzsenkung – also die Art und Weise, wie die Umwandlungssatzsenkung ausgeglichen wird – ist der aktuell am kontroversesten diskutierte Reformpunkt. Wir empfehlen dafür Massnahmen innerhalb der zweiten Säule. Damit werden die Gewichte der 1. und 2. Säule beibehalten, und der Ausgleich erfolgt gezielt und bedarfsgerecht. Nur so erreichen wir die letztlich von allen Beteiligten zu Recht geforderte, unabdingbare Stabilisierung des Systems.

Für annehmbare Rahmenbedingungen

Kommen wir nun zu den Reformpunkten über die berufliche Vorsorge für KMU, die uns als bedeutende Leistungserbringer direkt betreffen. Wir haben uns stets für annehmbare Rahmenbedingungen eingesetzt, die eine Fortführung des stärker denn je nachgefragten Vollversicherungsmodells sowie der Risikoversicherung auch in Zukunft ermöglichen. Es sind die über 160‘000 Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer und deren über 1 Million versicherten Mitarbeitenden in der Vollversicherung und die über 50’000 KMU mit rund 600‘000 Mitarbeitenden in der Risikoversicherung, die uns dieses Mandat geben.

Vor diesem Hintergrund haben wir mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass beide Räte auf eine Erhöhung der Legal Quote verzichtet haben. Unsere Versicherten in der Vollversicherung profitieren mit der geltenden Mindestquote weiterhin von den Sicherheiten, die wir anbieten, aber auch von besseren Ertragsaussichten für ihr Pensionskapital, weil wir als Anbieter und Garantiegeber in unserer Anlagepolitik nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Ständerat und Nationalrat haben auch auf die Festlegung der Risikoprämien nach kollektiven Grundsätzen verzichtet. Das bedeutet, dass wir, aber auch die autonomen Einrichtungen, die Risikoprämien der KMU weiterhin entsprechend ihren jeweiligen Risikoprofilen berechnen können. Andernfalls hätten Betriebe mit geringen Risiken die berufliche Vorsorge von Betrieben mit grösseren Risiken subventionieren müssen.

Nach wie vor sind aber zwei Vorschläge zur Kollektivlebensversicherung, also der beruflichen Vorsorge für KMU, in der Reform enthalten, die nicht zum Ziel der Reform beitragen. Das sind:

  • Die Begrenzung der Risikoprämien auf 200% des erwarteten Schadens: Eine Solche ist überflüssig, da A) der Wettbewerb naturgegeben keine überhöhten Risikoprämien zulässt, da B) die FINMA bereits heute die Risikoprämien bezüglich Solvenz der Versicherer und Missbrauch gegenüber den Versicherten überprüft und genehmigt, und da C) nicht gebrauchte Prämien per se in Form von Überschüssen an die Versicherten zurückfliessen.
  • Ebenso unnötig ist es, den Schwankungsausgleich zwischen Spar-, Risiko- und Kostenprozess zu verunmöglichen. Dieser Eingriff in die Führung der Betriebsrechnung hätte in erster Linie Prämienerhöhungen für alle versicherten KMU zur Folge, da die Spar-, Risiko- und Kostenprämien vorsichtiger angesetzt werden müssten. Dies kann für die Versicherten ebenso wenig von Interesse sein wie die Tatsache, dass dadurch die Bildung von Rückstellungen behindert würde.

Kurz: Diese Vorschläge stellen nicht nur eine völlig unnötige Regulierung dar, sondern verteuern ohne Not die Vollversicherung für KMU. Sie schränken in der Folge die Wahlfreiheit und die Rentensicherheit für die Schweizer KMU und deren Mitarbeitende ein. Ausserdem verzerren diese Vorschläge den Wettbewerb, da sie nur für die Lebensversicherer, nicht aber für andere Anbieter gelten. Die aktuell gültigen Regelungen diesbezüglich haben sich bewährt und sind deshalb beizubehalten. Sie erlauben uns Anbietern, unsere ureigene Aufgabe weiterhin verlässlich zu erfüllen: den Risikoausgleich und das Funktionieren der Solidaritätsgemeinschaft sicherzustellen. Diesen Standpunkt werden wir in den bevorstehenden Debatten weiterhin konsequent vertreten.

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