Änderungen des Energiegesetzes
Der SVV unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050, den Ausbau der Versorgungssicherheit sowie die Bestrebungen des Bundesrats zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung. Um die Ziele zu erreichen, sind die vorgeschlagenen Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Grosswasserkraftwerke und Windenergieanlagen sowie zur Förderung des Einsatzes von Solarenergie zwingend.
Die Versicherungen sind bedeutende Immobilienbesitzer und -betreiber. Sie reduzieren den Energieverbrauch stetig und setzen auf erneuerbare Energiequellen, namentlich auch auf die Solarenergie. Die einzelnen Versicherer sind – über die Anlagen in Immobilien hinausgehend – auch bereit, einen Beitrag zur Zielerreichung der Energiestrategie 2050 zu leisten, z.B. durch die Finanzierung von Infrastrukturprojekten wie Wasserkraftwerke oder Windenenergieanlagen. Zur Sicherung der Investitionsfähigkeit ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren jedoch unabdingbar.
Ausbau der Sonnenenergie auf Gebäuden
Die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Solaranlagen an Fassaden wird begrüsst. Die Versicherer sind überzeugt, dass die Möglichkeit, Investitionen in Solaranlagen steuerlich abzuziehen den gewünschten Ausbau dieser Anlagen fördern wird, und damit auf eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie verzichtet werden kann.
Straffung des Bewilligungsverfahrens
Die Vorlage verlangt die Schaffung eines Konzepts mit den Standorten der bedeutendsten Wasserkraft- und Windenergieanlagen, das als Vorgabe für die kantonalen Richtplanungen gilt. Ein solches Konzept liefert die Grundlagen, die aufzeigen wie die Stromversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden kann und welche Investitionen notwendig sind, um dies zu erreichen. Der SVV ist der Meinung, dass ein solches Konzept einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um den Ausbau der Produktion von nachhaltigem Strom in der Schweiz leistet.
Es ist unbestritten, dass heute die Bewilligungsverfahren für Anlagen im Bereich Wasserkraft und Windenergie viel zu lange andauern. Das Zusammenfassen aller notwendigen Teilverfahren in ein einziges Verfahren wird begrüsst. Dass die Kompetenz zur Beurteilung und Bewilligung dieser Anlagen von Gemeinde- auf kantonale Ebene angehoben wird, ist in der Sache sinnvoll, da diese Anlagen in der Regel im überkommunalen Interesse liegen. Die Beschränkung der Änderung des Bewilligungsverfahrens auf Anlagen von über 40 MWh erscheint dem SVV hingegen nicht notwendig. Auch kleinere Anlagen sind bis zu einem gewissen Grad wichtig für die sichere Stromversorgung.