Hin­weis- und In­for­ma­ti­ons­sys­tem der Schwei­zer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten HIS

Regelwerk01. Januar 2023

Das HIS ist ein Hinweis- und Informationssystem der Schweizer Schadenversicherer. Es unterstützt die Versicherungsgesellschaften im Kampf gegen Versicherungsmissbrauch. Davon profitiert letztlich auch die Versichertengemeinschaft, die mit ihren Prämien für missbräuchlich erlangte Leistungen aufkommt.

Transparente Datensammlung zum Vorteil aller Versicherten

Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Den Schweizer Privatversicherern entsteht gemäss Schätzungen aufgrund missbräuchlicher Leistungsansprüche ein jährlicher Schaden von bis zu 10 Prozent der ausbezahlten Versicherungsleistungen in der Motorfahrzeug-, Reise-, Sach- und Haftpflichtversicherung. Bei einem Schadenaufwand von rund CHF 6.9 Mia. Franken (2018) macht das jährlich einen Betrag von bis zu CHF 686 Millionen aus. Für diese missbräuchlich erlangte Summe kommen letztlich die Versicherten mit ihren Prämienzahlungen auf. Diesem Missstand wollen die involvierten Versicherungsgesellschaften begegnen und die Versichertengemeinschaft bestmöglich vor Versicherungsmissbrauch schützen. Das Hinweis- und Informationssystem HIS, das im Auftrag der acht grössten Sachversicherer entwickelt worden ist, unterstützt sie dabei.

Das HIS ist eine Datensammlung, die die Anforderungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz DSG erfüllt. Es ist beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen EDÖB unter der der Registernummer 202000075 registriert. Die Wettbewerbskommission WEKO hat HIS kartellrechtliche Unbedenklichkeit attestiert. Das HIS steht unter Aufsicht des EDÖB und der WEKO. Es ist transparent und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Funktion des HIS

1 Einmeldung und ihre Wirkung

In das HIS werden natürliche Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren eingemeldet, die in einem Schadenfall zumindest einen Einmeldegrund erfüllt haben. Jede Person wird durch die einmeldende Versicherungsgesellschaft schriftlich über ihre Einmeldung informiert.

HIS ist kein frei einsehbares Register. Ob eine Person eingemeldet ist, erfährt eine Versicherungsgesellschaft nur, wenn die eingemeldete Person in einem neuen Schadenfall beteiligt ist und die Versicherungsgesellschaft eine HIS-Abfrage vornimmt. Für Versicherungsgesellschaften ist es nicht zulässig, ausserhalb der Schadenbearbeitungsprozesse (z.B. vor Vertragsabschluss) eine HIS-Abfrage zu machen.

2 Abfrage

Eine Versicherungsgesellschaft kann bei jeder Schadenanmeldung prüfen, ob zu einer Person, die am Schadenfall beteiligt ist, eine Einmeldung im HIS vorliegt. Besteht eine Eimeldung im HIS, werden der abfragenden Versicherungsgesellschaft die unter «Personendaten» aufgeführten Daten angezeigt, namentlich die Identifikationsdaten der eingemeldeten Person sowie der Einmeldegrund. Wenn die abfragende Versicherungsgesellschaft aus dem HIS einen entsprechenden Hinweis erhält, kann sie gezielt ihre Leistungspflicht abklären.

Es wird keine Versicherungsleistung allein gestützt auf eine Einmeldung im HIS abgelehnt. Das HIS gibt der Versicherungsgesellschaft lediglich einen Hinweis, ihre Leistungspflicht im Schadenfall sorgfältig zu prüfen.

Einmeldegründe

Jede natürliche Person, die an einem Schadenfall aus den Versicherungsbranchen Motorfahrzeug (Haftpflicht und Kasko), Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflicht) oder Sachversicherung (Hausrat, Gebäude und Unternehmen) beteiligt ist (als Versicherungsnehmer/in, versicherte Person, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r, einer juristischen Person, Leistungserbringer/in oder als übrige Person), wird eingemeldet, sofern sie einen spezifischen Einmeldegrund erfüllt. Eingemeldet wird je nach Einmeldegrund nicht nur die Person, welche die betreffende Handlung selber vorgenommen hat, sondern auch Personen, die sich daran beteiligt haben (sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Rollen Mittäter, Gehilfen, Anstifter).

Einmeldegründe können versicherungsvertrags- oder haftpflichtrechtlicher Natur sein. Die Gründe für eine Einmeldung ins Hinweis- und Informationssystem liegen darin, dass in der Schadenerledigung entdeckte Unregelmässigkeiten einen Hinweis für die Bearbeitung zukünftiger Schadenfälle rechtfertigen, in welche die betroffene Person involviert ist. Die Einmeldegründe sind:

  1. Anzeigepflichtverletzung (VVG 6 I)
  2. Missbräuchliche Rückwärtsversicherung (VVG 10 ll)
  3. Vorsätzliches Herbeiführen des versicherten Ereignisses (VVG 14 I)
  4. Gefahrserhöhung mit Zutun des Versicherungsnehmers (VVG 28 I)
  5. Widersprüchlicher Sachverhalt (VVG 39) bzw. kein Nachweis des versicherten Ereignisses im Versicherungsvertragsrecht (ZGB 8)
  6. Betrügerische Anspruchsbegründung (VVG 40)
  7. Missbräuchliche Doppel- / Mehrfachversicherung (VVG 46b lII)
  8. Verändern des beschädigten Gegenstands in betrügerischer Absicht (VVG 38b II)
  9. Kein Nachweis des haftungsbegründenden Ereignisses im Haftpflichtrecht (ZGB 8)
  10. Absichtliche Täuschung bei Vertragsabschluss (OR 28)

Detailinformationen zu den Einmeldegründen finden sich weiter unten im separaten Dokument «Detailinformationen zu den Einmeldegründen».

Löschung und Berichtigung von Einmeldungen

1 Ordentliche Löschung

Sämtliche Einmeldungen werden automatisch 7 Jahre nach dem Schadendatum aus dem HIS gelöscht.

2 Individuelles Löschungs- oder Berichtigungsbegehren

Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Löschung. Sind eingemeldete Daten unrichtig, besteht ein Anspruch auf Berichtigung.

Eingemeldete Personen können ihr Löschungs- und/oder Berichtigungsbegehren an die einmeldende Versicherungsgesellschaft stellen. Zum weiteren Verfahren, wenn mit dieser keine Einigung erzielt wird, siehe «Weitere Rechte der im HIS eingemeldeten Personen».

Am HIS beteiligte Personen und ihre Rollen

Am HIS partizipieren die nachfolgend genannten Versicherungsgesellschaften. Diese melden Personen bei gegebenen Voraussetzungen in das HIS ein und können in Schadenfällen Abfragen vornehmen. Bei der Einmeldung und der Abfrage agieren die Versicherungsgesellschaften als alleinige Verantwortliche.

Beteiligte Versicherungsgesellschaften (* Inbetriebnahme erfolgt; ** Inbetriebnahme offen):

  • Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG*
  • AXA Versicherungen AG*
  • Basler Versicherung AG*
  • Generali Assurances Générales SA*
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG*
  • Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG*
  • Vaudoise Generale, Compagnie d'Assurances SA*
  • Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG*

Die SVV Solution AG betreibt das HIS in der Schweiz. Für den Betrieb des HIS handelt die SVV Solution AG als alleinige Verantwortliche. Die SVV Solution AG ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV.

Die informa HIS GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Deutschland) ist der IT-Provider (Systembetreiber). Die informa HIS GmbH gilt als Auftragsbearbeiterin der SVV Solution AG.

Datenbekanntgabe ins Ausland

Ausschliesslich Adressdaten ohne Vor- und Nachnamen werden an den IT-Provider informa HIS GmbH in Deutschland übermittelt und von diesem bearbeitet. Die Prüfung der Adressdaten auf ihre Richtigkeit dient der Qualitätssicherung beim Betrieb von HIS.

Personendaten

Im HIS werden die folgenden Personendaten bearbeitet:

  • Vorname
  • aktueller und alter Name
  • aktuelle und alte Adresse/n
  • aktuelle und alte Telefonnummer/n
  • aktuelle und alte E-Mail-Adresse/n
  • Geburtsdatum
  • Einmeldegrund/Einmeldegründe
  • Rolle der eingemeldeten Person (Versicherungsnehmer/in, Geschädigte/r, Bevollmächtigte/r einer juristischen Person, versicherte Person, Leistungserbringer/in, übrige Personen wie z.B. Motorfahrzeug-lenker oder Schadenverursacher)
  • Schadendaten: Schadenart, Schadennummer, Schadendatum, Versicherungsbranche, Schadenanlagedatum im System des Versicherers, Schadenort.

Ausübung des Auskunftsrechts

Jede interessierte Person hat ein Auskunftsrecht über alle eigenen, im HIS enthaltenen Daten: Jede Person kann im Rahmen einer Selbstauskunft erfragen, ob eine Einmeldung zu ihrer Person im HIS besteht, und ob zu ihrer Person bereits Abfragen erfolgten und welche Personendaten über sie gespeichert sind. Begehren für Selbstauskünfte sind schriftlich mit Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID-Karte) und unter Nennung der Postanschrift für die schriftliche Antwort an die Betreiberin des HIS (SVV Solution AG, Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14, CH-8022 Zürich) zu richten. Zudem bleibt jeder Person das Recht, von den beteiligten Versicherungsunternehmen Auskunft über deren Bearbeitung von Personendaten zu verlangen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, da eine eindeutige Identifizierung am Telefon nicht möglich ist. Zur Identifizierung müssen antragstellende Personen folgende Angaben übermitteln:

  • Nachname und gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift (keine Postfachanschrift)

Weitere Rechte der im HIS eingemeldeten Personen

Das Recht auf Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung und das Recht auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie der Datenübertragung aller eigenen, im HIS gespeicherten Daten: Sind die Voraussetzungen für die Einmeldung nicht erfüllt oder sind eingemeldete Daten unrichtig, kann die eingemeldete Person ihr Rechtsbegehren auf Löschung oder Berichtigung zunächst bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft stellen. Wird keine Einigung erzielt, so kann sich die eingemeldete Person kostenlos an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden oder ein zivilrechtliches Verfahren einleiten; siehe weiter unten separates Dokument «Detailinformationen zum Vorgehen gegen Einmeldungen». Die genannten Rechte können bei der einmeldenden Versicherungsgesellschaft und/oder bei der SVV Solution AG geltend gemacht werden. Ein zivilrechtliches Verfahren kann einzig bei der zuständigen Behörde eingeleitet werden.

Weiterführende Informationen