Von Ra­ser auf Ski­pis­te an­ge­fah­ren – wer be­zahlt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich wurde auf der Skipiste von einem Raser angefahren und zog mir einen Bänderriss zu. Der Raser schien alkoholisiert zu sein. Wie wird er zur Verantwortung gezogen und wer bezahlt mir die Unfallkosten?

Mit seiner riskanten Fahrweise hat der Raser gegen allseits anerkannte Regeln verstossen und kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Damit er vom Strafrichter belangt werden kann, müssen Sie eine Strafanzeige einreichen. Nur bei einer schweren Körperverletzung schreitet die Strafbehörde von sich aus ein – vorausgesetzt, sie wird über den Unfall orientiert.

Versicherung kürzt Leistungen

Für die Heilungskosten Ihrer Verletzung und einen allfälligen Verdienstausfall können Sie vom Raser Schadenersatz verlangen, soweit Ihr Schaden nicht von Ihrem Unfall- oder Krankenversicherer abgegolten worden ist. Die Privathaftpflichtversicherung des Rasers wir ihre Leistungen möglicherweise wegen der groben Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kürzen; der Raser riskiert also, einen erheblichen Geldbetrag selber bezahlen zu müssen. Auch ein Rückgriff Ihrer Unfall- oder Krankenversicherung auf den Unfallverursacher wird von dessen Privathaftpflichtversicherung möglicherweise nicht vollständig abgedeckt. Wichtig: Bei einem Unfall auf der Skipiste sollte, wenn immer möglich, die Identität des Rasers durch den Pistendienst festgestellt werden, und auch die Namen allfälliger Zeugen sind zu notieren.