Män­gel im Ver­mitt­ler­ge­schäft be­he­ben

Fokus12. Dezember 2023

Die Krankenversicherer stehen punkto Vermittlerprovisionen und Telefonwerbung schon länger im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Die Krankenversicherer haben die bestehende Selbstregulierung entlang der neuen Gesetzgebung revidiert.

Die Versicherer regeln die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler seit 2021 selbst und auf freiwilliger Basis in einer Branchenvereinbarung. Die bisherige Branchenvereinbarung beinhaltete vor allem Vorgaben zur Kaltakquise, Qualität des Beratungsgesprächs, Ausbildungsstandards sowie Provisionierungsplafonds für «externe» (bzw. «ungebundene») Vermittler. Am 16. Dezember 2022 beschloss das Parlament, daseine Branchenvereinbarung künftig sowohl «externe» wie auch «interne» Vermittler umfassen muss. Das Parlament passte die gesetzliche Grundlage auch so an, dass die Versicherer beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung beantragen können.

Neuauflage der Branchenvereinbarung

Eine Revision der Branchenvereinbarung wurde zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura entlang der neuen gesetzlichen Spielregeln vorgenommen. Die bisherige Obergrenze für Provisionen in der Grundversicherung (70 Franken pro Abschluss) gilt neu für alle Vermittler. In der Zusatzversicherung sieht die revidierte Branchenvereinbarung vor, dass die Provisionen wirtschaftlich sein müssen. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit muss von der Aufsichtsbehörde – d. h. der Finma – überprüft werden können. Im Übrigen bleiben die Regeln in der BVV 2.0 gegenüber der Version 1.0 unverändert. Das Verbot der telefonischen Kaltakquise gilt weiterhin und von den Vermittlern werden dieselben Qualitätsstandards wie bisher verlangt. Dadurch sollen die unbeliebten Telefonanrufe weiterhin eingedämmt bleiben. Die Krankenversicherer können der neuen Branchenvereinbarung seit dem 1. September 2023 beitreten. Ziel der Krankenversicherer ist die Einreichung der neuen Branchenvereinbarung beim Bundesrat mit Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung.