Die Re­form der Al­ters­vor­sor­ge muss rasch neu auf­ge­gleist wer­den

Medienmitteilung24. September 2017

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben heute die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Nach der Ablehnung des Gesamtpakets sind einzelne der Massnahmen nun raschmöglichst zu realisieren und konkrete Schritte zur langfristigen Sicherung der Vorsorge einzuleiten.

Zürich, 24. September 2017 – Das schweizerische Vorsorgesystem steht vor grossen demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Der SVV hat eine Reform der Altersvorsorge deshalb stets als zwingend und dringend erachtet.

Die Reform der Altersvorsorge 2020, die das Stimmvolk heute abgelehnt hat, sah verschiedene Massnahmen zur vorübergehenden finanziellen Stabilisierung der Altersvorsorge vor. Dazu gehörten die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte und die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Diese Massnahmen sind aus Sicht des SVV unverzichtbar. Sie sind deshalb raschmöglichst wieder aufzunehmen und voranzutreiben.

Eine vorübergehende Stabilisierung der Altersvorsorge genügt jedoch nicht. Die Leistungen müssen auf lange Sicht gesichert werden. Wegen des demografischen Wandels ist zudem auch eine Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters unumgänglich. Für eine Flexibilisierung sollen wirksame Anreize geschaffen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge mit je eigenen Massnahmen nachhaltig ausgestaltet werden.