Vom Ein­fa­mi­li­en­haus bis zur Kir­che – das An­ge­bot der Ge­bäu­de­schät­zer

Kontext20. November 2017

Von der selbständigen Online-Schätzung bis zur Begehung und Schätzung des Gebäudes durch den Fachmann oder die Fachfrau vor Ort: Die Fachstellen für Gebäudeschätzungen FGS ermitteln den Versicherungswert von Gebäuden.

Die Solution AG ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV. Die Fachstellen für Gebäudeschätzungen FGS sind Teil des Dienstleistungsangebotes der SVV Solution AG. Sie schätzen die Versicherungswerte von Gebäuden in den Kantonen ohne kantonales Gebäudeversicherungsmonopol, den sogenannten GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden) und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Dienste der Gebäudeschätzerinnen und Gebäudeschätzer richten sich an die Versicherungsgesellschaften. Sie stehen aber auch Kundinnen und Kunden aus den GUSTAVO-Kantonen zur Verfügung, die ihr Gebäude schätzen lassen wollen.

Verschiedene Schätzungsarten möglich

Die vier Fachstellen für Gebäudeschätzungen FGS setzen sich aus Baufachleuten zusammen. Sie ermitteln den Versicherungswert von Gebäuden und stellen Versicherungen und Versicherungsnehmern alle wichtigen Informationen zur Verfügung, damit ein Gebäude mit einem korrekten Wert versichert werden kann.

Die Versicherungsgesellschaften und die Kundinnen und Kunden können zwischen vier Schätzungsarten wählen: von der selbständigen Online-Schätzung über die Schätzung anhand von Plänen und Bauabrechnungen bis hin zur vereinfachten oder detaillierten Schätzung durch den Fachmann vor Ort. Je nach Versicherungssumme können jedoch nicht alle Schätzungsarten angewendet werden.

Kosten der Gebäudeschätzungen

Jede Versicherungsgesellschaft bestimmt selbst, welche Gebäude geschätzt werden oder für welche Schätzungen sie die Kosten übernimmt. Damit ein Versicherer die Kosten übernimmt, muss die Anmeldung zur Gebäudeschätzung über das Versicherungsunternehmen erfolgen.

Wünscht ein Gebäudeeigentümer eine Schätzung, die den Richtlinien der Versicherungsgesellschaft nicht entspricht oder weil er einen anderen Schätzungstyp verlangt als vom Versicherer vorgesehen, kann er sich direkt an eine der Fachstellen für Gebäudeschätzungen wenden. Den Auftrag muss der Eigentümer dann allerdings selber bezahlen.