Ver­ord­nung über die Be­richt­erstat­tung über Kli­ma­be­lan­ge

Vernehmlassungen14. Juni 2022

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt die TCFD-Empfehlungen, da sie international etabliert sind und die Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene verbessern. Allerdings sollten künftige Anpassungen nicht dynamisch übernommen werden.

Die Verordnung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor.

Die Basis bilden die Eckwerte, die der Bundesrat bereits im August 2021 festgelegt hat. Die Verordnung präzisiert Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. So sollen aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen gefördert werden. Die Verordnung soll voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt grundsätzlich die TCFD-Empfehlungen, da sie international etabliert sind und die Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene verbessern. Entsprechend begrüsst der SVV auch die Verordnungsanpassung über die Berichterstattung über Klimabelange. Wichtig ist allerdings, dass der prinzipienbasierte Regulierungsansatz bestehen bleibt und etwaige Anpassungen der TCFD-Empfehlungen nicht dynamisch übernommen werden.