Ver­nehm­las­sung zur Auf­sichts­ver­ord­nung (AVO)

Vernehmlassungen

Nach der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Frühjahr 2022 muss die dazugehörenden Verordnung (Aufsichtsverordnung AVO) angepasst. Der SVV unterstützt die Revision der AVO weitgehend.

Er sieht aber vor allem bei folgenden Punkten Änderungsbedarf:

  • Regulierung der Kapitalanforderungen: Verwendung ausländischer Zinskurven auch weiterhin für Tochtergesellschaften und für Niederlassungen sowie Anpassung beim Geschäft im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, sodass dieses nur gegebenenfalls im SST zu berücksichtigen ist
  • Rückstellungen: Kritik an der Kompetenzerweiterung der FINMA in Bezug auf die Verwendung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie Einsatz für die Beibehaltung der Möglichkeit von Alimentierungsplänen.
  • Gebundenes Vermögen: Klarstellung der FINMA-Kompetenz in Hinblick auf das neu eingeführte Prudent Person Principle
  • Produktinformationen und Angemessenheitsprüfung in der Lebensversicherung: Anpassungen der produktspezifischen Informationen sowie Streichung der «faktischen» Eignungsprüfung, welche keine gesetzliche Grundlage hat.
  • Begriff «Versicherungsvermittler»: Klarere Definition des Begriffs sowie Weiterführung der etablierten Praxis hinsichtlich Quereinsteigern.
  • Inkraftsetzung: Frühestens ein Jahr nach Feststehen/Veröffentlichung der definitiven Fassung von Verordnung und der Erläuterungen.