Um­set­zung des OECD/G20-Pro­jekts zur Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft

Vernehmlassungen14. April 2022

Der SVV unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, zumal die betroffenen Unternehmen dadurch vor Zusatzbesteuerung bzw. Steuerverfahren im Ausland geschützt werden.

Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen – die Umsetzung des OECD / G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft – ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung der OECD-Steuervorlage. Die Versicherungswirtschaft erachtet bei der Weiterentwicklung der Vorlage folgende Punkte als bedeutsam:

  • Für den SVV haben Rechtssicherheit, d.h. die internationale Akzeptanz der Lösung und tiefe administrative Umsetzungskosten hohe Bedeutung.
  • Der SVV unterstützt deshalb die von der Finanzdirektorenkonferenz FDK geäusserte Auffassung, das Konzept eines Leadkantons für die Erhebung der Ergänzungssteuer weiterzuverfolgen.
  • Der SVV unterstützt den vom Bundesrat beschlossenen Eckwert, wonach die Einnahmen der Ergänzungssteuer den Kantonen zufliessen.
  • Mit Blick auf die Übergangsbestimmungen in Art. 197 Ziff. 14 ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die neue Ergänzungssteuer in einem einfachen Verfahren veranlagt werden kann. Einfache, reibungslose Prozesse sind ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz.
  • In verfahrenstechnischer Hinsicht muss die zukünftige Verfassungsbestimmung so ausgestaltet sein, dass die Ergänzungssteuer für eine Unternehmensgruppe als Bundessteuer mittels «One-Stop-Shop» abgewickelt werden kann.
  • Der Verteilmechanismus für die Ergänzungssteuer innerhalb der Schweiz muss zwingend an bestehende und bewährte Methoden anknüpfen.
  • Die neue Verfassungsnorm sollte sich ausschliesslich auf die Umsetzung der Marktstaatenbesteuerung sowie der Mindestbesteuerung beschränken.