Ver­spre­chen ein­ge­löst und zehn Mil­lio­nen Fran­ken in den Asbest­fonds ein­be­zahlt

Medienmitteilung16. September 2019

In den vergangenen Tagen haben die Schweizer Privatversicherer ihren letzten Anteil überwiesen. Damit haben sie seit der Gründung des Fonds nunmehr zehn Millionen Franken in den Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) einbezahlt. Sie tragen damit massgeblich dazu bei, dass der Fonds mittelfristig Ansprüche von Gesuchstellern erfüllen kann. Geschätzte 100 Millionen Franken benötigt der Fonds jedoch langfristig, um die Ansprüche von Asbestopfern und deren Angehörigen zu entschädigen.

Einst galt Asbest als Wundermittel. Seit 1990 ist Asbest verboten. Asbestfasern einzuatmen kann neben anderen Krankheiten das Risiko einer Mesotheliomerkrankung (Bindegewebstumor des Brust- oder Bauchfells) fördern. Der Krankheitsverlauf endet innert kurzer Zeit meist mit dem Tod. Rund 120 Personen erkranken pro Jahr an Folgen der Asbestexposition. Erfolgte der Kontakt mit Asbest bei einer beruflichen Tätigkeit, so ist eine Folgeerkrankung über die obligatorische Unfallversicherung finanziell abgesichert. 20 bis 30 Personen pro Jahr fehlt jedoch eine solche Absicherung. Betroffen sind beispielsweise Frauen, die vor vielen Jahren asbestverseuchte Arbeitskleider ihrer Männer zu Hause gewaschen haben oder Personen, die anderweitig, ohne beruflichen Bezug, zum Beispiel als Hobbyhandwerker in Kontakt mit Asbestfasern kamen. Um diesen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Vertreter von Unternehmen, Verbänden, Opfervereinigungen, Sozialpartner, der Suva und der Bundesverwaltung an einem runden Tisch beschlossen, die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer zu gründen. Unternehmen, die Asbest produziert oder verarbeitet haben und weitere, die soziale Verantwortung übernehmen, sollen anteilsmässig diesen Fonds finanzieren.

Schnelle Hilfe

«Weil eine Mesotheliomerkrankung im Normalfall schnell voranschreitet und innert kurzer Zeit zum Tod führt, ist es unser Ziel, diese Menschen nicht mit langwierigen Beweisverfahren zu belasten, sondern ihnen einen Weg zu öffnen, um ihnen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe bieten und vor allem Anerkennung verschaffen zu können», sagt Hubert Bär. Als Vertreter der Versicherungsbranche sitzt er im Stiftungsrat der Stiftung EFA, die 2017 gegründet wurde. Die Privatversicherer haben nun ihren zugesicherten Anteil von zehn Millionen Franken bereits vollständig in den Fonds einbezahlt. Die Stiftung ist seit Mitte 2017 operativ und hat auch in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wieder 45 Gesuche entgegengenommen. Trotzdem sagt Hubert Bär: «Wir glauben, dass viele Betroffene noch nichts vom Fonds wissen. Diese gilt es auf die mögliche Unterstützung hinzuweisen. Gleichzeitig ist es zwingend, dass sich weitere Spender melden, um langfristig alle noch zu erwartenden Gesuche erfüllen zu können. Wir sind auf gutem Weg, aber noch lange nicht am Ziel.»

Weitere Erkrankungen

Um die Ansprüche der Asbestopfer und deren Angehörigen langfristig entschädigen zu können, rechnet der Fonds mit 100 Millionen Franken Bedarf. Zwar ist Asbest in der Schweiz seit 1990 generell verboten. Allerdings können zwischen dem Kontakt mit Asbest und einer Mesotheliomerkrankung bis zu 40 Jahre vergehen. Ebenfalls gibt es noch heute unerkannte Asbestquellen. Die Stiftung geht deswegen davon aus, dass Menschen noch bis auf weiteres erkranken werden.

Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.stiftung-efa.ch.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 85 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

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Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
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