Steu­er­vor­la­ge 17 und de­ren Um­set­zung sind zwin­gend not­wen­dig

Medienmitteilung06. Juni 2018

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt die Steuervorlage 17. Deren Umsetzung erachtet er als dringlich. Das vorliegende Gesamtkonzept der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beurteilt der SVV jedoch als kritisch. Sollte die Politik an der sachfremden Verknüpfung der Steuervorlage und der Altersreform festhalten, fordert der SVV, dass sie die zwingend notwendigen und dringenden Reformen in der Altersvorsorge ohne Verzögerung weiterverfolgt.

Aufgrund der internationalen Entwicklung muss die Schweiz bei der Beststeuerung von Unternehmen Privilegien abschaffen, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die Steuervorlage 17 und deren rasche Umsetzung ist deshalb zwingend notwendig für die Schweizer Wirtschaft und die Standortattraktivität des Werkplatzes Schweiz. Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III durch das Schweizer Stimmvolk erarbeitete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Eckwerte für eine neue Vorlage. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Vorlage mit fünf Änderungen angenommen. Dabei strebte sie einen parteipolitischen Konsens an. Eine langwährende Forderung linker Parteien wird mit der Anpassung am Kapitaleinlageprinzip (KEP) berücksichtigt. Die Attraktivität der Schweizer Firmenbesteuerung soll die fakultative Einführung des Abzugs auf Eigenfinanzierung bewahren. Der SVV erachtet diese Massnahme als notwendig. Allerdings steht er dem Mindeststeuersatz von 13,5 kritisch gegenüber. Er würde einen tieferen Satz begrüssen. Die Erleichterung bei der Kapitalsteuer wirkt insbesondere dem drohenden Wegzug von Holding- und Finanzierungsgesellschaften entgegen. Die Senkung der Besteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen nimmt ein Anliegen von Gewerbe, KMUs und Familienbetrieben auf.

Keine Verzögerung bei der Altersreform

Kritisch beurteilt der SVV die Aufnahme des sachfremden Elements der AHV-Finanzierung. Nachvollziehbar ist das Bestreben, die Chancen auf eine mehrheitsfähige Vorlage zu erhöhen. Mit der Verknüpfung von sachfremden Vorlagen könnte sich jedoch das Risiko sogar erhöhen, dass der Souverän bei einer allfälligen Abstimmung der Vorlage kritisch gegenübersteht beziehungsweise diese ablehnt. Hält die Politik an diesem Gesamtkonzept fest, fordert der SVV, dass dies keinesfalls zu einer Verzögerung der strukturellen Reformen in der ersten und zweiten Säule führen darf. Diese bleiben unverändert dringlich. Der Fahrplan des Bundesrates ist einzuhalten. Weiterhin zwingend bleiben Kernelemente wie die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes, die Einführung eines Umwandlungssatzbeitrages und die Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
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