Min­dest­zins­satz: Vor­schlag der BVG-Kom­mis­si­on für 2019 ist zu hoch

Medienmitteilung04. September 2018

Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat einen BVG-Mindestzinssatz 2019 von 0,75 Prozent. Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist dieser Satz zu hoch. Der BVG-Mindestzinssatz für 2019 sollte bei 0,25 Prozent liegen.

In den vergangenen Jahren orientierte sich die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung an den Bundesrat jeweils an zwei Berechnungsformeln: Die sogenannte «Mehrheitsformel» ergab für das Jahr 2018 einen Satz von 0,48 Prozent, die sogenannte «Minderheitsformel» einen Satz von 0,56 Prozent. Trotzdem empfahl die Kommission letztes Jahr dem Bundesrat, auf eine Reduktion des seit Anfang 2017 geltenden Satzes von 1,0 Prozent zu verzichten. 

Für das Jahr 2019 ergeben die beiden Berechnungsformeln Werte von 0,35 bzw. 0,36 Prozent. In der Zwischenzeit hat die BVG-Kommission jedoch die bisherige Minderheitsformel durch eine neue Formel ersetzt, die für 2019 einen Wert von 0,78 Prozent liefert. Bei ihrer Empfehlung für den BVG-Mindestzinssatz 2019 setzt die Kommissionsmehrheit offensichtlich voll auf die neue Formel. Der SVV lehnt diese dezidiert ab, weil sie zu stark auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert, und weil sie bei steigenden Zinsen zu einem steigenden Mindestzinssatz führt, obwohl gleichzeitig Wertverluste auf den Obligationenbeständen entstehen.

Der SVV schlägt demgegenüber für 2019 einen BVG-Mindestzinssatz von 0,25 Prozent vor, wie ihn die beiden Formeln indizieren, die die BVG-Kommission in den vergangenen Jahren stets verwendet hat. Diese Formeln tragen richtigerweise dem Umstand Rechnung, dass sich die Erträge sicherer Anlagen wie Bundesobligationen seit geraumer Zeit auf historischen Tiefstständen bewegen. Zehnjährige Bundesobligationen beispielsweise haben eine Rendite von null Prozent.

Die Pensionskassen sind verpflichtet, die Altersguthaben ihrer Versicherten mindestens mit dem vorgeschriebenen Mindestzinssatz zu verzinsen. Dieser muss so festgelegt werden, dass ihn die Pensionskassen mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen können. Lässt es die finanzielle Lage der Pensionskassen zu, steht es ihnen frei, die Altersguthaben mit einem höheren Satz zu verzinsen.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 48’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

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