BVG-Re­form: Al­le Ele­men­te für ei­nen gu­ten Kom­pro­miss lie­gen auf dem Tisch

Medienmitteilung12. Dezember 2022

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den vom Ständerat im zweiten Anlauf verabschiedeten BVG-Reformvorschlag. Er erwartet nun eine rasche Differenzbereinigung, die sich am finanziell Machbaren orientiert. Alle Elemente für einen guten Kompromiss sind im Parlament vorhanden, so dass einer zeitnahen Reform nichts im Wege stehen sollte.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Reformvorschlag, den der Ständerat am Dienstag, 29. November 2022 sowie am Montag, 12. Dezember 2022, im zweiten Anlauf beraten und verabschiedet hat. Dieser stellt eine Weiterentwicklung der Beschlüsse aus dem Nationalrat dar. Der Ständerat ist dabei den Mehrheitsanträgen seiner vorberatenden Kommission gefolgt. «Die Mehrheitsfähigkeit bei einer allfälligen Volksabstimmung wurde gesamthaft gestärkt, womit der Ständerat sein Versprechen eingelöst hat», kommentiert SVV-Direktor Urs Arbter.

Mit den Reformpaketen von National- und Ständerat sind die Grundlagen vorhanden, um die berufliche Vorsorge an die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Umstände anzupassen und gleichzeitig das Leistungsniveau in der zweiten Säule beizubehalten. Die für die Reform zwingenden Elemente werden berücksichtigt: Der BVG-Umwandlungssatz soll in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt werden und es wird ein Beitrag zur Finanzierung des Ausgleichs von Rentenumwandlungsverlusten vorgesehen. 

Kompromiss muss sich am finanziell Machbaren orientieren

So wünschenswert ein starker Sparprozess und eine möglichst lückenlose Massnahme für die Übergangsgeneration sind, so zwingend ist die Sicherstellung der finanziellen Tragbarkeit der Reform. «Für die Mehrheitsfähigkeit wird es ebenso entscheidend sein, dass sich die Kompensationsmassnahmen konsequent am finanziell Machbaren orientieren», gibt Arbter mit Blick auf die anstehende Differenzbereinigung zu bedenken. Konkret bedeutet dies unter anderem, dass der Beschluss des Ständerats zum Koordinationsabzug in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat kritisch zu prüfen sein wird.

«Die BVG-Reform ist unverändert zwingend. Auslöser sind insbesondere die demographischen, aber auch die gesellschaftlichen Veränderungen, die Anpassungsbedarf nach sich ziehen. Die Notwendigkeit zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für das Obligatorium bleibt losgelöst von der konjunkturellen Entwicklung und der Inflation bestehen», sagt Urs Arbter. Es liegt nun am Parlament, alle noch offenen Fragen zu klären, damit die Vorlage zügig zu Ende beraten werden kann.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungsbranche auf nationaler und internationaler Ebene. Dem Verband gehören rund 70 Erst- und Rückversicherer an, die in der Schweiz 49’900 Mitarbeitende beschäftigen. Insgesamt entfallen rund 85 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Versicherungsprämien auf die Mitgliedgesellschaften des SVV. Dies macht die Versicherungsbranche und damit den SVV zu einer massgeblichen Kraft am Standort Schweiz. Die Privatversicherer engagieren sich deshalb in wirtschaftlicher wie auch in sozialer und politischer Hinsicht für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung ihrer Standorte und übernehmen damit volkswirtschaftliche Verantwortung.

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