Mindestzinssatz: Vorschlag der BVG-Kommission für 2020 nicht nachvollziehbar
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2020 unverändert bei 1,00 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Empfehlung nicht nachvollziehbar. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2020 bei 0,25 Prozent liegen.
Im Frühjahr 2018 hat sich eine Mehrheit der BVG-Kommission für eine neue Formel ausgesprochen: die sogenannte «neue Mehrheitsformel». Diese lieferte per Ende Juli 2018 einen Wert von 0,78 Prozent, der seinerseits zu einer Kommissionsempfehlung von 0,75 Prozent für das Jahr 2019 führte. Anfang November 2018 hat jedoch der Bundesrat entgegen der Kommissionsempfehlung die Beibehaltung des damals gültigen BVG-Mindestzinssatzes von 1,00 Prozent für das Jahr 2019 beschlossen.
Per Ende Juli 2019 liefert die erwähnte «neue Mehrheitsformel» einen noch tieferen Wert als im Jahr zuvor: nur noch 0,58 Prozent. Trotzdem schlägt eine Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat vor, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2020 unverändert bei 1,00 Prozent zu belassen. Das ist nicht nachvollziehbar.
Für die Empfehlung der BVG-Kommission werden neben dem Formelwert auch weitere Rahmenbedingen einbezogen. Diese berücksichtigen vor allem auch, ob der Zinssatz für die Vorsorgeeinrichtungen mit den Erträgen tragbar ist, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Wie die Kommission vor Jahresfrist selber ausgeführt hat, ist dabei zu beachten, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Ebenso hat die Kommission damals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Minimalzins handelt, und dass die paritätisch besetzten Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen einen höheren Zinssatz beschliessen können, sofern es die finanzielle Situation zulasse. Deshalb spricht sich der SVV für einen BVG-Mindestzinssatz von 0,25 Prozent aus.
Letztes Jahr ist der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission nicht gefolgt und hat sie damit vor den Kopf gestossen. Nun fällt sie gleich selbst einen unverständlichen Entscheid: Es ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Überlegung sie für 2020 einen höheren Mindestzinssatz (1,00 Prozent) als für 2019 (0,75 Prozent) vorschlägt. Der SVV erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er die Kommission nun nach unten korrigiert.
Hinweis an die Redaktion
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Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf svv.ch