Kei­ne Un­ter­stel­lung stra­te­gi­scher In­fra­struk­tu­ren un­ter die Lex Kol­ler

Vernehmlassungen28. Februar 2022

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV lehnt die Vorlage ab. Die Lex Koller, die in erster Linie den Verkauf von Grundeigentum (insbesondere von Wohneigentum) an Personen im Ausland regelt, ist nicht das geeignete Instrument, um die strategischen Infrastrukturen der Schweiz zu schützen.

Die Privatversicherer sind direkt oder über ihre Asset Management Gesellschaften wichtige Investoren in der Schweiz und in dieser Rolle von der Lex Koller betroffen. Im Jahr 2020 verwalteten die Privatversicherer rund 570 Milliarden Schweizer Franken.

Die parlamentarische Initiative 16.498 hat zum Ziel, den Erwerb von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, etwa Wasserkraftwerke, Stromnetze und Gasnetze, der Lex Koller zu unterstellen.  

Aus Sicht des SVV ist die Vorlage unter verschiedenen Gesichtspunkten abzulehnen.

Die Vorlage verfehlt das Ziel
Die Vorlage ist ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Schweiz. Die Unterstellung strategischer Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller käme einem Eingriff in die geschützte Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit gleich.

Die Versorgungssicherheit der Schweiz wird geschwächt
Aus Sicht des SVV ist überdies die Sicherstellung der Energieversorgung der Schweiz mit der ausgearbeiteten Vorlage nicht erreichbar. Das Gegenteil ist der Fall: Eine Einschränkung des ausländischen Investitionsvolumens hat negative Effekte für die Versorgungssicherheit, die Schweizer Standortattraktivität sowie die Infrastrukturqualität.

Hohe Vollzugskosten
Die Unterstellung strategischer Infrastrukturen unter die Lex Koller wäre zudem mit hohen Regulierungskosten verbunden. Sie würde erhebliche administrative Mehraufwände bei Unternehmen und Behörden auslösen.