Re­vi­si­on des Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­set­zes

Jahresbericht21. Juni 2019

Im Sommer 2017 hatte der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Im vergangenen Jahr nahm die vorberatende Kommission des Nationalrates (Erstrat) die Beratung auf. Der SVV unterstützt die punktuelle Teilrevision.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Vertragsbeziehung zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen. Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat die Botschaft für eine Teilrevision des VVG verabschiedet. 

Im Jahr 2018 hat die Vorberatung des Geschäfts im Nationalrat (Erstrat) stattgefunden. Seine Wirtschaftskommission (WAK-N) hat die Behandlung der Vorlage mit einer Anhörung am 27. März 2018 begonnen. An dieser konnte der SVV, vertreten durch Philippe Hebeisen, Vorstandsmitglied / CEO Vaudoise Assurances, und Thomas Helbling, Direktor, seine Anliegen zur Revision vertreten. Am 27. November 2018 veröffentlichte die WAK-N das Ergebnis ihrer Vorberatung. 

SVV unterstützt punktuelle Teilrevision

Staatliche und freiwillige Massnahmen gewährleisten bereits heute einen hohen Schutz der Versicherungskundinnen und -kunden. Das bestätigt auch eine repräsentative Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen von 2016 zum Konsumentenschutz aus Kundensicht. Die Versicherungswirtschaft ist eine der Branchen, die am strengsten reguliert sind. Der SVV ist deshalb der Ansicht, dass eine punktuelle Teilrevision des VVG im Umfang der Botschaftsvorlage angemessen ist. Diese umfasst unter anderem:

  • Die Einführung eines Widerrufsrechts: Mit diesem können Versicherungskunden innerhalb von 14 Tagen von jedem Versicherungsvertrag zurückzutreten.
  • Dank der Verlängerung der Verjährungsfrist können die Versicherten neu bis zu fünf Jahre nach dem Schadenfall Leistungen geltend machen – statt wie bisher nur zwei Jahre.
  • Mit dem ordentlichen Kündigungsrecht können die Kunden auch Versicherungsverträge mit langer Laufzeit auf das Ende des dritten Jahres beenden.

Der SVV begrüsst daher, dass die Kommissionsmehrheit (WAK-N) die Botschaftsvorlage stützt. Der Nationalrat behandelt die Vorschläge im Mai 2019.