Bun­des­ge­richts­ur­teil zu um­strit­te­ner Kas­sen­sturz­sen­dung

News18. November 2020

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesgerichts vom 28. Oktober 2020 zur Kenntnis: Nachdem die Unabhängige Beschwerdeinstanz Radio und Fernsehen UBI die Kassensturzsendung zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG vom 30. April 2019 wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots beanstandet hatte, hiess das Bundesgericht die gegen den Entscheid der UBI erhobene Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRF gut.

Am 28. Oktober 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRF gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI vom 31. Januar 2020 gutgeheissen. Gegenstand war die Kassensturzsendung vom 30. April 2019: Unter dem Titel «Politiker prellen Konsumenten: Kniefall vor Versicherungslobby» wurde über die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG berichtet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV, der gegen den Beitrag Beschwerde eingereicht und damit die Beanstandung der Fernsehsendung durch die UBI erwirkt hat, nimmt das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis. Der Branchenverband der Privatversicherer wird sich weiterhin für eine ausgewogene Berichterstattung der gebührenfinanzierten öffentlichen SRF zu versicherungsrelevanten Themen einsetzen und sich mit seiner Meinung – durchaus auch im Sinne seiner Kundinnen und Kunden – Gehör verschaffen. 

Die Kassensturzsendung zur Revision des VVG vom vergangenen Jahr erwies sich als umstritten. Der SVV beanstandete die Sendung bei der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz. Er sah insbesondere das Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot verletzt und machte eine einseitige Berichterstattung mit falschen Informationen geltend. Die Ombudsstelle unterstützte die Beanstandung in ihrem Schlussbericht nicht, worauf sich der SVV mit einer Beschwerde an die UBI wandte. Diese hiess die Beschwerde des SVV in mehreren Punkten gut (vgl. Entscheid vom 31. Januar 2020). Die UBI bemängelte insbesondere, dass die im Beitrag thematisierten Aspekte weder faktengetreu noch differenziert und überdies auch nicht fair dargestellt worden seien. Entsprechend beanstandete die UBI, die sich aus vom Bundesrat gewählten Expertinnen und Experten des Medienrechts zusammensetzt, die Berichterstattung des Kassensturzes mit dem Verweis auf die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Das Bundesgericht hob nun den Entscheid der UBI auf. In seinem Urteil bemängelt das Bundesgericht redaktionelle Unvollkommenheiten und hält fest, dass «der umstrittene Beitrag nicht in jeder Hinsicht überzeugt bzw. in Bezug auf die Rolle des Beschwerdegegners differenzierter hätte gestaltet werden können». Dies reiche als Rechtfertigung für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten seitens der UBI jedoch nicht aus.