Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Empfehlungen15. Mai 2019

Bei der Rohbauversicherung und der Bauwesenversicherung geht es um die Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Bauwerkes. Nun kann es aber sein, dass durch die Baustelle Dritte geschädigt werden. Das Haftpflichtrecht macht den Bauherren in vielen Fällen für solche Schädigungen verantwortlich, denn er schafft mit seiner Baustelle einen gefährlichen Zustand und soll deshalb auch dafür sorgen, dass nichts passiert. Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren im Falle solcher Schadensersatzansprüche von Dritten.

Da bei der Überarbeitung der Musterbedingungen im Jahr 2019 keine Änderungen vorgenommen worden sind, entspricht die Version 2010 dem aktuellen Stand. 

Musterbedingungen