Mus­ter­be­din­gun­gen Sach­ver­si­che­rung

Kontext12. Februar 2024

Gebäudeeigentümer, Mieter und Unternehmen sind auf eine Feuer-, Elementarschaden- und Betriebsunterbruchsversicherung für ihre Liegenschaft, ihren Hausrat, ihre Geschäftsfahrhabe und den daraus resultierenden Betriebsausfall angewiesen. In der Schweiz teilen sich die Privatassekuranz und die kantonalen Gebäudeversicherer den Gebäudeversicherungsmarkt und garantieren den Versicherungsnehmern ein umfassendes Angebot.

Die Deckung erstreckt sich in der Regel abzüglich eines Selbstbehalts bis zur vollen Versicherungssumme für Gebäude und Fahrhabe. Um eine Untersuchung zu vermeiden, wird die Versicherungssumme jährlich anhand des Baukosten- und Hausratindexes angepasst.

Nicht zur Fahrhabe und damit zur Sachversicherung gehören motorisierte Fortbewegungsmittel und Maschinen, auch wenn sich diese im Gebäude befinden (siehe Motorfahrzeug- und technische Versicherung).

Allgemeine Versicherungsbedingungen