Kon­flikt­an­lauf­stel­le KAS

Kontext19. August 2021

Die Konfliktanlaufstelle (KAS) ist eine neutrale Anlaufstelle, welche Anwältinnen und Anwälten und Rechtsschutzversicherern im Rahmen eines einfachen, mündlichen und freiwilligen Verfahrens, eine Hilfestellung bei der Beilegung von Streitigkeiten bietet.

  • Die Streitbeilegungsstelle ist eine neutrale Anlaufstelle (paritätische Zusammensetzung, Vertreter RSV und Vertreter SAV), welche Anwältinnen und Anwälten und Rechtsschutzversicherern Hilfestellung bei der Beilegung von Streitigkeiten bietet.
  • Form: Einfaches, mündliches und freiwilliges Verfahren; grundsätzlich keine Akteneinlieferung.
  • Beide Parteien müssen mit der Anrufung der KAS einverstanden sein. Das Einverständnis der Gegenseite muss vorgängig eingehholt werden.
  • In erster Linie vermittelt die KAS zwischen den Parteien. Auf Wunsch beider Parteien kann sie eine unverbindliche mündliche Empfehlung geben.
  • Die KAS ist keine Anlaufstelle für Versicherte und ersetzt nicht die Ombudsstelle für Privatversicherungen (vgl. Art 169 AVO)
  • Vorgängig der Besprechung ist eine von beiden Parteien zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung abzugeben. Mitglieder der Fachkommission RSV des SVV finden diese im Downloadbereich dieser Seite.

Vertraulichkeitserklärung