Re­gress­ab­kom­men zwi­schen Kran­ken­ver­si­che­run­gen nach VVG und Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen

Regelwerk31. Mai 2019

Das Bundesgericht hat 2018 einen Entscheid gefällt, der die Regressmöglichkeiten von Krankenversicherern erweitert. Unklar blieb, welche Wirkungen das Urteil gegenüber vertraglich Haftenden hat. Auch der Umgang mit verjährten Fällen bleibt unklar. Zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheiten hat der SVV in Zusammenarbeit mit zahlreichen Krankenversicherern das beiliegende Regressabkommen erarbeitet, welches nunmehr allen Haftpflicht- und Krankenversicherern zur Unterzeichnung offensteht.

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