Chô­mage-Ab­kom­men zwi­schen dem Ver­band öf­fent­li­cher Ver­kehr (VöV) und dem SVV

Regelwerk22. Februar 2021

Das Chômage-Abkommen legt die Nutzungsausfall-Entschädigungen von Transportmitteln im konzessionierten öffentlichen Verkehr fest. Es gilt zwischen den unterzeichnenden Parteien. 

Das Abkommen zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr und dem SVV dient der effizienten Erledigung von Nutzungsausfallentschädigungen bei bestimmten Kategorien von öffentlichen Verkehrsmitteln. Es erübrigt aufwändige Nutzungsausfallberechnungen im Einzelfall. Allerdings kennt das Abkommen eine Option der Neubeurteilung bei veränderten Verhältnissen und eine Kündigungsmöglichkeit. Es gilt nur zwischen den unterzeichnenden Parteien und ist damit keine allgemein gültige Richtlinie. Ein genereller Anspruch auf Nutzungsaufallentschädigung kann daher daraus nicht abgeleitet werden.

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