BVG-Ver­nehm­las­sungs­ant­wort

Vernehmlassungen

Der SVV begrüsst es, dass ein bundesrätlicher Reformvorschlag vorliegt, der wichtige Elemente zur schrittweisen Stabilisierung der zweiten Säule enthält. Er unterstützt die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt sowie die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie, derweil er bei den geplanten Ausgleichsmassnahmen Optimierungen vorschlägt. Den vom Bundesrat berücksichtigten Rentenzuschlag und dessen Finanzierung lehnt der SVV ab.

Den Kern der Reform bilden die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt und die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie. Letzterer wird zur Finanzierung der weiterhin anfallenden Verrentungsverluste benötigt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV beurteilt diese Massnahmen als zwingend und befürwortet sie dementsprechend in der vorgeschlagenen Form vorbehaltlos.

Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen. Die vorgesehene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt deshalb eine weniger starke Reduktion des Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des Alterssparens vor.

Die vorgeschlagene Massnahme für die Übergangsgeneration in Form eines Rentenzuschlages lehnt der SVV ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung. Solche nach dem Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge. Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element eingeführt.

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