Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve

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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV anerkennt die Verantwortung, die Unternehmen für Wirtschaft und Gesellschaft übernehmen und unterstützt den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Unternehmens-Verantwortungs-Initiative). Die Initiative lehnt er jedoch aufgrund ihrer unklaren Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz als den falschen Weg ab. 

Die Initiative stellt die Schweizer Wirtschaft unter Generalverdacht

Die Initiative ignoriert die bestehenden Aktivitäten der Schweizer Unternehmen, stellt diese kollektiv an den Pranger und schadet damit dem Standort Schweiz. Um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt weiter zu verbessern, engagieren sich die Privatversicherer als verantwortungsvolle Akteure für Eigenverantwortung, Zusammenarbeit, Dialog und handfeste Lösungen anstelle von langwierigen Gerichtsprozessen.

Die Initiative ist international nicht abgestimmt und bedeutet einen Schweizer Alleingang

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative geht mit ihrem Geltungsbereich, der Haftungsbestimmung und der Beweislastumkehr über internationale Standards hinaus. Dieser Schweizer Alleingang gefährdet den Wirtschaftsstandort und führt zu Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen, insbesondere auch für die Schweizer KMU. Ein solcher Weg wäre schädlich für die Wirtschaft, mit Unsicherheit und Bürokratie verbunden und würde zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Es droht eine Klageflut. Geholfen wäre damit niemandem, denn die Verrechtlichung führt in eine Sackgasse. Sie schadet dem eigentlichen Ziel mehr als dass sie nützt.

Tatsache ist, dass die Initiative die international tätige Schweizer Wirtschaft unter Generalverdacht stellt. Sie ignoriert, dass Schweizer Unternehmen, mitunter Versicherungen, heute schon eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst für Gesellschaft und Umwelt handeln.

Die Ziele der Initiative sind wichtig und gehören schon heute zum unternehmerischen Alltag

Der SVV und seine Mitglieder nehmen diese Verantwortung aus Überzeugung wahr. Die Ziele und Werte hinter der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative sind aus Sicht der Schweizer Privatversicherer wichtig und gehören zum unternehmerischen Alltag. Menschenrechte und Umweltstandards sind von Unternehmen weltweit zu achten und einzuhalten. Darüber hinaus haben die Privatversicherer ihre eigenen Corporate-Responsibility-Programme entwickelt, die eine nachhaltige Entwicklung fördern, Not und Armut lindern sowie natürliche Ressourcen schonen. Schon lange übernehmen die Versicherer in ihrer Kerntätigkeit ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt.

Unternehmen können langfristig nur in einer intakten Gesellschaft und Umwelt erfolgreich sein, weshalb eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in ihrem eigenen Interesse liegt. Diese schafft somit einen Mehrwert für die Unternehmen, die Gesellschaft und die Umwelt. Die Versicherer sind sich dieser Zusammenhänge bewusst. Sie handeln deshalb schon heute freiwillig und ohne gesetzliche Vorschriften verantwortungsbewusst für Gesellschaft und Umwelt. Ihre Aktivitäten basieren auf Eigenverantwortung, Selbstregulierung, Zusammenarbeit und Dialog.

Der SVV unterstützt den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag

Eine Ablehnung der Initiative ist ein NEIN zu einem Schweizer Alleingang, aber kein Nein zu international abgestimmten Regulierungen. Das Parlament hat mit dem indirekten Gegenvorschlag wichtige Änderungen vorgenommen, die bei Ablehnung der Volksinitiative automatisch in Kraft treten werden. Schweizer Unternehmen werden neu den gesamten Wertschöpfungsprozess ihrer Produkte auf potenzielle Risiken bezüglich Kinderarbeit und der Finanzierung von Konfliktmineralien untersuchen und Abwehrmassnahmen vorsehen müssen (Sorgfaltsprüfung inkl. Berichterstattung). Diese Massnahme geht im internationalen Vergleich weiter als die aktuellen «Vorzeigenationen» und zeigt den Willen, Transparenz zu schaffen.

Zusätzlich werden die Schweizer Unternehmen eine Berichterstattungspflicht für Menschenrechte und Umwelt analog den europäischen Richtlinien befolgen müssen. Die Schweiz übernimmt damit die «Best Practice» der EU und drei der modernsten Regelwerke im Bereich «Rechenschaftspflicht». Verletzungen der Sorgfaltsprüfungspflichten und der damit verbundenen Rechenschaftspflichten können zivil- und wohl auch strafrechtlich (Busse bei Nichteinhaltung der Berichterstattungspflicht) geahndet werden. Diese Regelungen ergänzen die freiwilligen Massnahmen der Schweizer Unternehmen.