SVV be­grüsst den Re­vi­si­ons­ent­wurf des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes

Medienmitteilung

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV sieht im Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes diverse Verbesserungen gegenüber geltendem Recht. Er unterstützt diesen, sieht in einigen Punkten aber auch Korrekturbedarf.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG vom 17. Dezember 2004 regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst das Bestreben des Bundesrates, mit der Revision des VAG den Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Im vorliegenden Vernehmlassungsentwurf vom 14. November 2018 sieht der SVV diverse Verbesserungen gegenüber bestehendem Recht. Positiv bewertet der SVV insbesondere, dass der Vernehmlassungsentwurf eine ausreichende Gesetzesgrundlage für den Schweizer Solvenztest bietet und die Zuständigkeiten des Bundesrates klärt. Mit der Einführung eines Sanierungsrechts schliesst die Vorlage zudem eine Rechtslücke. Damit wird die Sanierung eines Versicherungsunternehmens, für den Fall, dass dieses in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ermöglicht. Die Versicherten sind damit sowohl im Sanierungs- wie im Konkursfall besser geschützt.

Korrekturbedarf bei der Regelung der Kapitalanforderung

Der SVV sieht allerdings auch Korrekturbedarf, etwa bei der Regelung der Kapitalanforderungen. Es ist wichtig, dass die Revision Voraussetzungen für angemessene Kapitalanforderungen schafft. Dabei gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sowie die Interessen der Versicherten zu wahren. Die Kapitalanforderungen müssen unter Berücksichtigung des weiterentwickelten internationalen Finanzmarktregulativs festgelegt werden. Hier ist der Vorschlag im Revisionsentwurf zu restriktiv formuliert.

Ebenfalls Anpassungsbedarf besteht bei der Regulierung der Rückversicherer. Das revidierte Gesetz darf die Attraktivität der Schweiz als bedeutender Standort für Rückversicherer nicht schwächen. Der aktuelle Entwurf führt in diesem Punkt zu einer Überregulierung. Bei Rückversicherern, die in ihrem Sitzstaat einer Solvenzaufsicht unterstehen, fordert der SVV eine begrenzte Aufsicht in der Schweiz.

Bewilligungsfreier Innovationsraum gefordert

Die Revision bietet die Gelegenheit, geeignete Rahmenbedingungen für den InsurTech-Bereich zu formulieren. Die bestehenden regulatorischen Hürden sind für diese Unternehmen zu hoch. Deswegen ist eine Aufsichtskategorie der «erleichterten» Aufsicht zu implementieren, respektive für Kleinstgeschäfte ein bewilligungsfreier Innovationsraum zu schaffen. Hier geht der Vorschlag des Bundesrates zu wenig weit. Um die Innovation in diesem Bereich nicht zu behindern, ist zudem auch die Bewilligungspraxis für versicherungsfremde Angebote von Versicherungsunternehmen zu lockern.

Qualitätssicherung im Vertrieb

Der SVV ist der Ansicht, dass eine Aus- und Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler im VAG zu verankern und nachzuweisen ist. Er plädiert im Sinne der Transparenz für die Versicherungsnehmer für eine einheitliche Registerlösung für alle Versicherungsvermittler. Eine unabhängige private Registrierungsstelle unter Aufsicht der Finma soll diese führen.

Schliesslich lehnt der SVV eine staatlich organisierte und beaufsichtigte Ombudsstelle für die Versicherungen ab. Die bestehende Selbstregulierungsstelle «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» ist beizubehalten. Diese privatrechtliche Lösung hat sich seit 1972 bewährt.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SVV finden Sie weiter unten.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 48’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
Sabine Alder, Telefon +41 44 208 28 20, sabine [dot] alderatsvv [dot] ch, Zentrale +41 44 208 28 28

 

Vernehmlassungsantwort