Mus­ter­vor­la­ge für Di­rekt­an­la­gen in Hy­po­the­ken

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Die Mustervorlage des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV für Direktanlagen in Hypotheken definiert die grundlegenden Prinzipien für das Hypothekargeschäft von Versicherungsgesellschaften. Die Vorlage dient als Leitfaden für Neugeschäfte und Krediterhöhungen im Bereich der direkten Hypothekenanlagen, die dem gebundenen Vermögen zugeordnet werden, ohne dabei verbindliche Vorschriften zu setzen.

Per 1. Januar 2024 sind die Vorgaben für die Zuweisung von Werten zum gebundenen Vermögen gemäss Art. 79 AVO an das Prudent Person Principle nach Art. 69a AVO angepasst worden. Es ist den Versicherungsunternehmen nun freigestellt, eine unternehmensspezifische, von der FINMA unter Wahrung des Versichertenschutzes zu genehmigende Liste geeigneter Werte zu definieren. Mit dem Wegfall des FINMA-Rundschrieben 2016/05 fallen bei Direktanlagen in Hypotheken die Vorgaben zu Prozessen zur Bonitätsbeurteilung und Kreditüberwachung sowie Dokumentation weg. Vor diesem Hintergrund hat der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) eine Mustervorlage für Direktanlagen in Hypotheken erstellt.

Die Mustervorlage dient den Mitgliedern des SVV als potenzielle Vorlage und Orientierungshilfe für die Verwaltung und Vergabe von Hypotheken. Sie stellt jedoch weder eine Form der Selbstregulierung noch einen Mindeststandard dar.
 

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