Emp­feh­lung bei Vor­lie­gen von ne­ga­ti­ven Dop­pel­de­ckun­gen

Empfehlungen

Ist eine versicherte Person ohne zeitlichen Unterbruch nahtlos für das gleiche Risiko bei zwei Versicherungen rechtsschutzversichert, kann es vorkommen, dass der Kunde aufgrund unterschiedlicher AVB zum Teil nicht versichert ist, obwohl grundsätzlich eine persönliche, sachliche und örtliche Deckung gegeben wäre.

Die Kommission der Rechtschutzversicherungen des SVV hat eine Empfehlung erarbeitet, die den Kunden vor so einer Situation schützt. Die teilnehmenden Rechtsschutzversicherungen können im Anhang eingesehen werden.