Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Am 28. Februar 2019 ist die Vernehmlassung zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abgelaufen. Das VAG regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Der SVV unterstützt die Revision des VAG auf der Basis des Vernehmlassungsentwurfs vom 14. November 2018 weitgehend. Der Entwurf umfasst diverse Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht.
Positive Aspekte aus Sicht des SVV
Der Vernehmlassungsentwurf umfasst diverse Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht. Positive Aspekte aus Sicht des SVV sind:
- Die Regelung der Solvabilität auf Gesetzesstufe
- Die Einführung eines Sanierungsrechts
- Deregulierungsmassnahmen und Klarstellungen
Korrektur- und Ergänzungsbedarf
Der SVV sieht allerdings auch Korrektur- und Ergänzungsbedarf bei mehreren Punkten. Unter anderem:
Schaffung und Sicherstellung angemessener Kapitalanforderungen für den Finanzplatz Schweiz
Es ist wichtig, dass die Revision Voraussetzungen für angemessene Kapitalanforderungen schafft. Dabei gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sowie die Interessen der Versicherten zu wahren.
Lebensversicherung
Bei KMU-Betrieben ist die Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge sehr beliebt. Damit diese trotz überhöhtem BVG-Umwandlungssatz weiterhin angeboten werden kann, schlägt der SVV eine Rentenumwandlungsgarantieprämie vor.
Innovation
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen sind für neue Unternehmen aus dem InsurTech-Bereich zu komplex. Deswegen ist eine Aufsichtskategorie der «erleichterten» Aufsicht zu implementieren, respektive für Kleinstgeschäfte ein bewilligungsfreier Innovationsraum zu schaffen.
Qualitätssicherung im Vertrieb
Der SVV ist der Ansicht, dass eine Aus- und Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler im VAG zu verankern und nachzuweisen ist.
Die Botschaft des Bundesrates, die im Oktober 2020 erwartet wird, wird zeigen, in-wieweit die Anliegen des SVV gemäss seiner Vernehmlassungsantwort in die Gesetzesvorla-ge zu Handen Parlament Eingang finden werden.