OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Rechtsunsicherheit vermeiden
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Der Bundesrat hat beschlossen, das OECD/G20-Projekt mit einer Verfassungsänderung umzusetzen, für die es eine Volksabstimmung bedarf.
Der SVV unterstützt die Vorlage.
Der SVV unterstützt die Vorlage, zumal betroffene Unternehmen dadurch vor Zusatzbesteuerung beziehungsweise Steuerverfahren im Ausland geschützt werden und damit eine fristgerechte Umsetzung der OECD-Steuervorlagen (Marktstaatenbesteuerung und Mindeststeuer) ermöglicht wird.
Um für die international tätigen Firmen Rechtssicherheit herzustellen, ist die Versicherungswirtschaft auf eine fristgerechte, nationale Umsetzung des OECD/G20-Projekts angewiesen. Mit einer effizienten und pragmatischen Umsetzung kann die Schweiz negative Effekte der Reform eindämmen.
Die betroffenen Unternehmen werden voraussichtlich höhere Gewinnsteuern bezahlen müssen. Mittels nationaler Umsetzung kann sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz statt im Ausland anfallen.
Das Parlament hat das Thema in der Wintersession 2022 fertig beraten. Im Juni 2023 wird es aufgrund der notwendigen Verfassungsänderung zu einer Volksabstimmung kommen.
Würde die Volksabstimmung scheitern, schafft dies Rechtsunsicherheit und die Erträge der Mindeststeuer würden in anderen Staaten anfallen. Beides schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz.