Stage-Auf­ent­halt im Aus­land – was pas­siert mit den Ver­si­che­run­gen?

VersicherungsratgeberArchive19. Dezember 2017

Ich erhalte vom bisherigen Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub und gehe für einen mindestens sechsmonatigen Weiterbildungseinsatz nach England. Was muss ich tun, um während dieser Zeit gegen die wichtigsten Risiken weiterhin versichert zu sein?

Der Schutz Ihrer obligatorischen beruflichen Unfallversicherung beim bisherigen Arbeitgeber erlischt 31 Tage nach dem Tag Ihres letzten Lohnanspruchs. Sie können beim UVG-Versicherer Ihres Arbeitgebers die Unfallversicherung während maximal 6 Monaten weiterführen (sog. Abredeversicherung). Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 7 Monaten würde sich also der Abschluss einer Einzelunfallversicherung empfehlen. In jedem Fall sollten Sie jedoch den Unfallschutz in Ihrer Krankenversicherung wieder miteinschliessen lassen. Prüfen Sie zudem den Abschluss einer zeitlich limitierten Zusatzdeckung bei Ihrer Krankenversicherung, denn ein Spitalaufenthalt kann im Ausland erheblich teurer sein als in der Schweiz. Eine ergänzende Versicherungsdeckung bei Unfall oder Krankheit könnte übrigens auch eine Assistance-Versicherung bieten, und bei einem Schadenfall im Ausland ist man oft froh, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Bei der Privathaftpflichtversicherung wäre abzuklären, ob eine Deckung der Haftpflichtrisiken auch während eines sechsmonatigen Stage-Aufenthalts im Ausland besteht (Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB); allenfalls könnte eine Zusatzdeckung abgeschlossen werden. Wichtig: stellen Sie die Prämienzahlungen an die Kranken- und anderen weiterlaufenden Versicherungen während des Englandaufenthalts sicher.

Umfassender Risikoschutz von Fachmann überprüfen lassen

Wenn die Weiterführung Ihrer beruflichen Vorsorge beim bisherigen Arbeitgeber während des unbezahlten Urlaubs nicht möglich ist, entsteht zudem eine Lücke bei den Risiken Invalidität und Tod. Den gewünschten Schutz kann Ihnen hier ein Lebensversicherer gewähren. Ebenfalls privat versichern können Sie ein Taggeld, sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall nach der Auszeit die Arbeit nicht sofort wiederaufnehmen können. Besprechen Sie die Auswirkungen des Englandaufenthalts auf die Versicherung der verschiedenen Risiken mit Ihrem Versicherungsberater.