Grund­satz 6

Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Die Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen werden durch die einzelnen Versicherer festgelegt.

Kapitel

Erläuterung

  • Die Entwicklung und die Ausgestaltung der Logik, der Mechanik und der Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen sind Aufgabe der einzelnen Versicherer.
  • Die Erhebung der zur Bewertung benötigten Daten erfolgt im Rahmen der Grundsätze des vorliegenden Branchen-Frameworks.
  • Es wird kein Branchenmodell zur Bewertung von Mehrleistungen, sondern ein grundsatzbasiertes Vorgehen entwickelt, das die Ausgestaltung von Bewertungsmodellen den einzelnen Versicherern überlässt.
  • Die einzelnen Versicherer entwickeln ihr eigenes Bewertungsmodell, das konsistent in der Bewertung von Mehrleistungen der verschiedenen Leistungserbringer angewendet wird.

Mindestanforderungen

  • Keine Mindestanforderungen

Präzisierungen

  • Keine Präzisierungen