Re­vi­si­on VVG: be­rech­tig­te Kon­su­men­ten­an­lie­gen be­rück­sich­ti­gen

VernehmlassungenArchive06. November 2017

Das Versicherungsvertragsgesetz VVG regelt die Vertragsbeziehung zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Mit der Revision sollen das Gesetz modernisiert und berechtigte Konsumentenanliegen berücksichtigt werden.

Der SVV unterstützt eine Teilrevision des VVG im Sinne des Auftrages des Parlamentes. Sie trägt berechtigten Anliegen der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden – Widerrufsrecht, Kündigungsrecht, Verjährungsfrist – Rechnung. Der Entwurf, wie er nun vorliegt, geht jedoch über den Rückweisungsbeschluss des Parlamentes hinaus. Er entspricht einer Totalrevision:

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