Min­dest­zins­satz: Wei­ter­hin zu hoch

FokusArchive13. November 2017

Pensionskassen müssen die Altersguthaben ihrer Versicherten mit einem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz verzinsen. Für 2018 beträgt dieser 1 Prozent – obwohl die extrem tiefen Zinsen einen tieferen Satz verlangten.

Der Bundesrat hat für 2018 einen Mindestzinssatz von 1 Prozent festgelegt, mit dem die Pensionskassen die Altersguthaben ihrer Versicherten verzinsen müssen. Dieser Satz ist zu hoch. An den Finanzmärkten lässt sich heute nur schwer eine genügend hohe Rendite erwirtschaften – vor allem, wenn man wie eine Pensionskasse zu einem vorsichtigen Anlageverhalten gezwungen ist. Die Zinsen auf Bundesobligationen, die jahrzehntelang eine sichere und gute Renditequelle waren, sind mittlerweile in den Minusbereich gesunken. Und ein Ende der Tiefzinsphase ist nicht abzusehen.

Der Wert muss so hoch sein, dass ihn die Pensionskassen mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen können. Lässt es die finanzielle Lage der Pensionskassen zu, können sie die Altersguthaben mit einem höheren Satz verzinsen.