Zu­sam­men­ar­beit und Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ver­si­che­rern und Ärz­ten

Kontext30. Juli 2020

Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Versicherern lässt sich mit gegenseitiger klarer Kommunikation verbessern: Erläuterungen und Empfehlungen aus Sicht der Versicherer.

Versicherungsgesellschaften müssen die für die Fallführung notwendigen Informationen erheben. Dafür sind sie auf die Angaben der behandelnden Ärzte angewiesen. Je informativer und aussagekräftiger ein Arztbericht ist, umso schneller kann sich die Versicherungsfachperson ein Bild machen und die Entscheidung treffen. Bei medizinisch komplexen Fällen werden beratende Ärzte zugezogen. In aller Regel sind letztere mandatiert und arbeiten noch in der eigenen Praxis oder in einer Klinik. Durch das Mandatsverhältnis sind sie nicht immer verfügbar und darum auch nicht immer erreichbar.

Bei Uneinigkeiten in medizinischen Belangen ist bei Bedarf eine Kontaktaufnahme zwischen behandelnden und beratenden Ärzten durch die fallführende Versicherungsfachperson zu organisieren. Wie der Ausdruck sagt, beraten diese Ärzte die Versicherungsfachleute; die Entscheidung liegt schlussendlich bei der zuständigen Fachstelle der Versicherer. Gegenseitiges Verständnis wie auch Offenheit fördert die effiziente Zusammenarbeit und verhindert unnötigen administrativen Aufwand.

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