Ver­kehrs­me­di­zi­ni­sche Aspek­te in der Be­gut­ach­tung

Kontext22. Juni 2020

Fahrfähigkeit, Fahreignung, Fahrkompetenz: das können Fragestellungen an Gutachter oder Kliniker sein. Im Bericht werden die gesetzlich festgelegten medizinischen Mindestanforderungen erklärt.

Im Rahmen einer polydisziplinären / versicherungsrechtlichen Begutachtung können auch Fragen zur Fahreignung der zu begutachtenden Person (im Folgenden: Explorand) aufgeworfen werden. Um in der Gutachterfunktion, aber auch in der klinischen Tätigkeit, zunächst entscheiden zu können, welche Problemkreise fahreignungsrelevant sein könnten, ist es wichtig neben den korrekten juristischen Definition (Fahrfähigkeit, Fahreignung, Fahrkompetenz) auch die gesetzlich festgelegten medizinischen Mindestanforderungen für die verschiedenen Führerausweisgruppen zu kennen. Zudem ist es von Vorteil, die Regelungen zu Meldepflicht und Melderecht zu kennen und zu wissen, mit welchen Zusatzuntersuchungen in bestimmten Fallkonstellationen die Fahreignung weiter abgeklärt werden kann. Hierauf soll im Rahmen des nachfolgenden Artikels fokussiert werden. Die Absolvierung sog. verkehrsmedizinischer Stufen-Kurse (https://medtraffic.ch/aerzte-psychologen/fortbildung) wird Ärzten empfohlen, die sich intensiver mit den verschiedenen Themenfeldern rund um die Fahreignung auseinandersetzen wollen (Abb. 1).

Stufenmodell zur Abklärung der Fahrneigung

Abbildung 1: Stufenmodell zur Abklärung der Fahreignung

Quelle: medtraffic.ch (zuletzt besucht am 13.05.2020)

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