Med­in­fo – ICF und Ver­si­che­rungs­me­di­zin

Kontext28. Mai 2018

Medinfo ist eine Fachzeitschrift, die sich an Ärztinnen und Ärzte richtet. Sie informiert zweimal jährlich über aktuelle Themen der Privatversicherer. In der Ausgabe 2017/2 wird die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) in der Begutachtung aus theoretischer Sicht vorgestellt. In der Ausgabe 2018/1 wird an konkreten Beispielen der Begutachtung die ICF-Einbettung verständlicher gemacht und zudem die entsprechende Rechtsentwicklung erklärt.

 

Wer einen Unfall hat oder krank wird, benötigt von einem Arzt eine Diagnose als «Eintrittskarte», um an Versicherungsleistungen zu gelangen. Eine Diagnose sagt aber noch nichts aus über die Arbeitsunfähigkeit. Vielmehr müssen vom Gesundheitsschaden aus die Körperstruktur respektive die Körperfunktion erfasst werden. Daraus kann abgeleitet werden, welche Aktivitäten noch möglich sind und wieweit am täglichen Leben teilgenommen werden kann.

Die Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes und der sozialen Beeinträchtigung bei Krankheit oder Unfall erfolgt nach internationalem Standard – der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health), kurz ICF. Die Klassifikation stammt von der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Diese Denkweise, die von vielen Medizinern schon seit Jahren auch für die medizinische Begutachtung ins Feld geführt wird, haben die Bundesrichter aufgenommen. Sie dient als Basis, um die Arbeitsunfähigkeit respektive den Rentenanspruch festzulegen.

Komponenten ICF

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