Ab­gren­zungs- und Re­gress­ab­kom­men VKG-SVV

Regelwerk01. Januar 2023

Das Abkommen wurde 2015 initiiert und per 1. September 2019 überarbeitet. Es besteht aus zwei Teilen die untrennbar miteinander verbunden sind.

Im ersten Teil wird inhaltlich im Bereich der Elementarschäden eine bessere Abgrenzung zwischen den Deckungen der Privatassekuranz und denjenigen der kantonalen Gebäudeversicherungen definiert. Für den Kunden besteht mehr Transparenz, welcher Versicherer zuständig ist.

Der zweite Teil des Abkommens betrifft die Schadenregulierung bei Feuerschäden, wenn eine haftpflichtversicherte dritte Person beteiligt ist. Indem der Ausgleich des Schadens an die KGV durch den Haftpflichtversicherer mit einer einfachen Regelung effizient definiert wird, kann der administrative Aufwand der Beteiligten im Regress erheblich gesenkt werden.

Abgrenzungs- und Regressabkommen