Mit­ar­bei­ter­kom­pe­tenz als Er­folgs­fak­tor der Ver­si­che­rungs­bran­che

Kontext12. Dezember 2023

Eine hohe Fach- und Handlungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt entscheidend zur Reputation der Versicherungsbranche bei. Ein gesamtschweizerisches Aus- und Weiterbildungssystem für alle Altersgruppen steigert die Attraktivität der Privatversicherer als Arbeitgeber.

Die Versicherungswirtschaft bekennt sich zur dualen Berufsbildung und rekrutiert ihre Nachwuchskräfte selbst. Ein umfassendes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem ermöglicht auch einen Quereinstieg in die Branche und hilft den Mitarbeitenden, bis zur Pensionierung in der Branche zu bleiben.

Berufliche Förderung aller Generationen

Als engagierte Bildungsbranche bildet die Versicherungswirtschaft ihre künftigen Fachkräfte selbst aus. Mit 2100 Lehrverhältnissen leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung der nächsten Generation. Mit der multimedialen Plattform «startsmart.ch» werden junge Schulabgängerinnen und -abgänger in die Welt der Versicherungen eingeführt. Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV übernimmt zusammen mit Bund und Kantonen als Organisation der Arbeitswelt die Verantwortung für den Versicherungsbereich. Seit 2023 ist der SVV Mitglied bei ICT-Berufsbildung. So gestaltet die Branche aktiv die Entwicklungen im zukunftsträchtigen Berufsfeld von Informatikerinnen, Entwicklerinnen Digitales Business Mediamatikern mit.

Versicherungsgesellschaften sind Hightech-Unternehmen im Dienstleistungssektor. Entsprechend anspruchsvoll sind die Anforderungen an die Fachkräfte und deren Aus- und Weiterbildung. Durch die Digitalisierung entwickeln sich die Anforderungen an die Berufskompetenzen laufend weiter. Es entstehen neue Berufsprofile mit sich verändernden Qualifikationsanforderungen. Der SVV engagiert sich deshalb für eine zukunftsbezogene Qualifikationsentwicklung und arbeitet eng mit Forschung, Bildungsanbietern und den Mitgliedgesellschaften zusammen. Mit der Studie «Skills der Zukunft» hat der SVV zusammen mit seinen Mitgliedgesellschaften eruiert, welche Kompetenzen die Mitarbeitenden in der Assekuranz in Zukunft benötigen, um die Arbeitsanforderungen weiterhin zu erfüllen. Mit InsurSkills hat der Verband weiter ein Selbstanalysetool geschaffen, mit welchem die Mitarbeitenden ihre eigenen Kompetenzen überprüfen könnten. Damit investiert die Branche in die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden.

Der Fachkräftemangel stellt derzeit eine grosse Herausforderung dar. Es handelt sich um ein Phänomen, bei dem die Nachfrage nach Arbeitskräften einer bestimmten Qualifikation das Angebot bei den vorherrschenden Arbeitsbedingungen übersteigt. Dank der Studie von BSS zur Fachkräftesituation in der Versicherungswirtschaft identifiziert der Schweizerischer Versicherungsverband insgesamt 30 Berufe auf 38, die schon heute von Fachkräftemangel betroffen sind. Um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, verfolgt die Branche drei Hauptansätze: eine effizientere Nutzung des ungenutzten Fachkräftepotenzials, verstärkte Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie die Steigerung der Attraktivität der Branche und ihrer Berufsfelder.

Informationspflicht zur Vermittlerausbildung

Seit 2015 führt die Schweizer Versicherungswirtschaft das Branchenregister Cicero. Cicero steht für «Certified Insurance Competence». Cicero ist das Gütesiegel für Beraterinnen und Berater, die ihre Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Damit trägt Cicero dazu bei, die Qualität in der Versicherungsberatung zu steigern. Versicherungsvermittler sind oft Quereinsteiger und brauchen eine umfassende Ausbildung für ihre neue Berufsqualifikation. Cicero-Member müssen die Prüfung zum «Versicherungsvermittler VBV» (oder eine gleichwertige Versicherungsqualifikation) erfolgreich abgeschlossen haben und sich regelmässig weiterbilden. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften und überbetriebliche Bildungsanbieter stellen sicher, dass ein umfassendes und aktuelles Bildungsangebot in den relevanten Themen vorhanden ist.

Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der dazugehörigen Aufsichtsverordnung (AVO) treten zum 1. Januar 2024 wichtige Neuerungen bezüglich der Informationspflicht zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern in Kraft. Die Verantwortung, Kundinnen und Kunden über Aus- und Weiterbildung zu informieren, liegt nun bei den Versicherungsunternehmen bzw. -vermittlern. Für die Anforderungen an Aus- und Weiterbildungen wird eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2025 eingeräumt. In dieser Zeit werden Mindeststandards für Aus- und Weiterbildungen neu definiert und durch Prüfungen überprüft. Anerkannte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler werden fortlaufend offiziell registriert. Ab 2026 wird das Cicero-System abgeschafft.