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Die Schweizer Versicherungswirtschaft behauptet sich angesichts vielfältiger Herausforderungen erfolgreich
Erich Walser, Präsident des SVV

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Erich Walser
Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes
Generalversammlung, 23. Juni 2010
Hotel Bellevue Palace, Bern



 Die Schweizer Versicherungswirtschaft behauptet sich angesichts vielfältiger Herausforderungen erfolgreich


Es gilt das gesprochene Wort



Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Gäste
Liebe Kolleginnen und Kollegen


Als ich vergangenes Jahr hier an dieser Stelle vor Ihnen stand,  war ich trotz der weltweiten Finanzmarktkrise vorsichtig optimistisch für die Versicherer. Nun, die Finanzmarktkrise ist noch nicht vorbei, ihre Folgen werden uns alle noch längere Zeit beschäftigen. Umso mehr freue ich mich, dass sich mein Optimismus bewahrheitet hat. Die privaten Versicherer konnten sich im vergangenen Jahr erfolgreich behaupten. Sie zeigten sich krisenfest und waren für die Volkswirtschaft sogar ein stabilisierender Faktor. Ihre Widerstandskraft liegt ganz wesentlich in dem gut funktionierenden Geschäftsmodell begründet, das auf langfristige Sicherheit ausgerichtet ist. Versicherer finanzieren sich hauptsächlich über im Voraus bezahlte Prämien. Sie verfolgen eine vorsichtige Anlagepolitik und kennen, anders als Banken, keine Liquiditätsprobleme. Die Versicherer haben zudem die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise 2002 gezogen. Die Gesellschaften haben in den vergangenen Jahren ihr Risikomanagement ausgebaut.

Versicherer verwalten grosse Vermögen. Es ist daher keine Überraschung, dass die Abstürze an den Kapitalmärkten in ihren Bilanzen sichtbare Spuren hinterlassen haben. Und das aktuelle Marktumfeld mit niedrigen Zinsen stellt die Versicherer ebenfalls vor grosse Herausforderungen, um die Garantien zu erfüllen und die Bilanzen in Ordnung zu halten.
Den Herausforderungen auf der Anlageseite stehen die soliden Ergebnisse aus dem eigentlichen Versicherungsgeschäft gegenüber. In wichtigen Versicherungszweigen ist es immer noch möglich, weiteres Wachstum zu erzielen. Und wenn es in einzelnen Zweigen Wachstumsprobleme gibt, handelt es sich meist um Rückgänge im einstelligen Prozentbereich. Das sind Herausforderungen für das Management, keine Frage. Aber zur Einordnung lohnt ein Blick über den Tellerrand. Im Branchenvergleich stehen wir sehr gut da. Die Schweizer Export-Industrie kämpft zum Teil mit Umsatzrückgängen im zweistelligen Prozentbereich, einige Branchen mussten Kurzarbeit einführen. Vor diesem Hintergrund können, ja dürfen wir uns nicht beklagen.  Wir haben vielmehr allen Grund, in Gesprächen mit der Öffentlichkeit und der Politik selbstbewusst auf die volkswirtschaftliche Bedeutung und die Stärke unserer Branche als Ganzes hinzuweisen.

Wir spüren es: Das Bedürfnis nach Sicherheit bei unseren Kunden ist ungebrochen. In einigen Bereichen ist es sogar gewachsen. Hier bieten sich uns Chancen. Jede Gesellschaft sucht eigene Wege, diese Chancen zu nutzen, aber entscheidend ist: Wer Schutz vor Risiken sucht, findet auf dem Markt entsprechende Lösungen. Schadenzahlungen werden jederzeit geleistet – ohne Liquiditätsprobleme. Die garantierten Leistungen werden ohne Wenn und Aber erbracht. Der Versicherungsmarkt in der Schweiz funktioniert  – und das ohne Staatshilfe, ohne Staatsinterventionen.

A propos Regulierung: Die aktuelle Entwicklung bereitet mir Sorgen. Bis vor wenigen Jahren herrschte in der Schweiz der Wille vor, Gesetze im Sinne der Eigenverantwortung und der Selbstregulierung auf das Notwendige zu beschränken. Und heute? Wir spüren den Trend zur Überregulierung. Diese mag als Reaktion auf die Finanzmarktkrise verständlich erscheinen, bleibt aber ein Irrweg. Überregulierung verursacht unnötige Kosten und ist weder im Interesse der Versicherten noch der Versicherer. Die Politik muss aufpassen, dass sie den Handlungsspielraum der Versicherer nicht unnötig einengt.

Beispiele dafür gibt es mehr als genug. Das neue Schweizer Aufsichtssystem zählt zu den strengsten in Europa. Der SVV hat den Willen des Bundesrates begrüsst, den Finanzplatz Schweiz durch die Schaffung einer eidgenössischen integrierten Finanzmarktaufsicht zu stärken. Die ersten Praxiserfahrungen haben indes die Problemfelder einer integrierten Finanzmarktaufsicht offen gelegt. Die Geschäftsmodelle von Banken und Versicherungen unterscheiden sich. Vertriebsstruktur, Reservierungspraxis, Versicherungsmathematik und vieles mehr sind spezifische Merkmale der Versicherung. Dort, wo sich die Geschäftsmodelle der Banken und Versicherungen unterscheiden, ist es wichtig, dass diesen Eigenheiten Rechnung getragen wird. Die Weisungen der Finma wurden dem bisher nicht immer gerecht. Und auch die Kommunikation zwischen den Fachleuten der Finma und den Experten der Privatversicherer bietet noch Raum für Verbesserungen. Umso mehr freue ich mich, dass Patrick Raaflaub, Direktor der Finma, heute unter uns ist. Finma und Versicherer müssen nicht in jedem Punkt gleiche Beurteilungen vornehmen, aber es muss gelingen, gegenseitig das Verständnis für die Grundanliegen zu verbessern.

Es ist stossend, wenn Monopolanstalten, in ihrem angestammten Geschäft vom rauen Wind des Wettbewerbs geschützt, im freien Versicherungsmarkt «wildern». So werden bei den Revisionen des Gebäudeversicherungsgesetzes im Kanton Bern und des Sachversicherungsgesetzes im Kanton Glarus Monopolisten  weitgehende Kompetenzen zum Ausbau ihrer Versicherungstätigkeit eingeräumt. Damit wir uns recht verstehen: Der SVV stellt sich nicht gegen den Eintritt neuer Wettbewerber in den Versicherungsmarkt. Tritt aber der Staat in Konkurrenz zu Privaten, müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten. Das heisst: Die Nebentätigkeiten sind durch eine selbständige Gesellschaft des Privatrechts vorzunehmen, welche den strengeren Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterstellt und durch die Finma beaufsichtigt wird. Anderenfalls liegt ein Verstoss gegen die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit vor. Ähnlich bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Die Ausbauwünsche der Suva – Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs, weitere Nebentätigkeiten und die Zusatzversicherung – verstossen gegen die Wettbewerbsneutralität.

Ein anderes Beispiel ist die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Dessen künftige Ausgestaltung ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung, da das VVG die Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Kunde regelt und die Produktgestaltung der Versicherer beeinflusst. Der aktuelle Entwurf schränkt die Vertragsfreiheit stark ein. Rund 85% der 126 Artikel zum Vertragsrecht sind zwingende Normen und nur 15% sind sogenanntes dispositives Recht, also Regelungen, von denen die Parteien in ihren Verträgen abweichen können. Konsumentenschutz ist wichtig. Aber man kann ihn, wie der Entwurf des VVG zeigt, auch übertreiben. Zentrale Konsumentenanliegen wie der Wunsch nach mehr Transparenz, wurden in der Teilrevision bereits umgesetzt. Zwingende Schutznormen sollten nur zu Gunsten jener Kunden wirken, die diesen Schutz effektiv benötigen.

Im Bereich der Haftpflichtversicherungen erleben wir einen Trend zu Verschärfungen im Haftpflichtrecht und zur Einführung von Versicherungsobligatorien. Der SVV stellt sich dabei nicht gegen die zum Teil berechtigten Anliegen der Konsumenten. Bei der Gesetzgebung ist aber ein vernünftiges Augenmass zu halten und die verschiedenen berechtigten Interessen gegeneinander abzuwägen. Insbesondere bei der Einführung von Versicherungsobligatorien ist zu vermeiden, dass den Versicherern behördliche Aufgaben auferlegt werden, was eine risikoadäquate Produktgestaltung verunmöglicht und unnötige Verwaltungskosten generiert. Dem SVV ist es bisher im politischen Prozess gelungen, den Behörden und Politikern Lösungen aufzuzeigen, wie der gewünschte Schutz der Konsumenten gewährleistet werden kann, ohne unnötige Eingriffe in die Produktgestaltung und ohne unnötige Verwaltungskosten.
Eine weitere Herausforderung birgt der Vorentwurf der VVG-Revision. Dieser sieht ein direktes Forderungsrecht im Bereich der freiwilligen Haftpflichtversicherungen vor. Das würde den Zweck der Haftpflichtversicherung fundamental verändern, ohne dass dem Geschädigten daraus ein Vorteil erwachsen würde.

In der beruflichen Vorsorge schliesslich gilt es, die Interessen der Versicherer und der Versicherten zu wahren. Wir erinnern uns alle noch gut an die Abstimmung um die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Der SVV hatte einen professionellen und sehr engagierten Abstimmungskampf geführt. Eine grosse Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat sich dennoch am 7. März gegen die Senkung ausgesprochen. Das Finanzierungsproblem der künftigen BVG-Altersrenten bleibt damit ungelöst.
Ungeachtet der klaren Faktenlage bezüglich Lebenserwartung und Renditeanforderungen verfing die polemische «Rentenklau»-Kampagne bei den Stimmbürgern. Hinter dieser Kampagne der Gegner einer Senkung steckte einerseits eine ideologisch motivierte Fundamentalkritik an der zweiten Säule und anderseits der Wunsch, die Lebensversicherer aus der zweiten Säule zu verbannen. In eine ähnliche Stossrichtung geht der Wunsch nach einer Neubestimmung der Legal Quote, welche die Gewinnverteilung in der Kollektivversicherung regelt. Bereits die heute angewandte Legal Quote ermöglicht nur knapp das Äufnen von Solvenzkapital. Eine signifikante Verschärfung würde das Vollversicherungsmodell und damit die integrale Übernahme der Risiken aus der beruflichen Vorsorge durch die Lebensversicherer unmöglich machen. Das wäre weder im Interesse der Versicherer noch der Versicherten. Diese sollen ihr Versicherungsmodell je nach Risikofähigkeit wählen können. Mehr als 150 000 KMU – das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft – mit 1,5 Millionen Versicherten vertrauen in der beruflichen Vorsorge auf die Lebensversicherer.

Sie stimmen mir sicherlich zu, meine Damen und Herren, dass die Altersvorsorge dieser Menschen ein denkbar ungeeignetes Feld für ideologische Grabenkämpfe ist. Dabei ist genau das die gesellschaftliche Realität. Wir verschwenden seit Jahren Ressourcen und Kraft für operative technische Details wie zum Beispiel den BVG-Mindestzinssatz. Die grossen entscheidenden Herausforderungen werden indes zu wenig diskutiert.
Wie viel Umverteilung und wie viel Eigenverantwortung soll in der Altersvorsorge gelten? Welche Antworten haben wir als Gesellschaft auf die quasi ungebremste Alterung, auf steigende Pflege- und Gesundheitskosten? Es gilt, unser bewährtes Drei-Säulen-System, das im Ausland als Vorbild gilt, erfolgreich in den nächsten Jahrzehnten zu sichern.

Gefordert sind die Versicherer auch beim Thema Klimawandel und Naturkatastrophen.
Allein ein Blick auf die Schweiz zeigt: Die Klimaveränderungen haben Auswirkungen auf fast alle Bereiche der Versicherungen, wobei die Gebäude- und Fahrhabeschäden bei Extremereignissen den grössten Anteil des versicherten Gesamtschadens ausmachen. Eine aktive Schadenprävention, eine sorgfältige Raumplanung und die Solidarität der Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für die weitere Versicherbarkeit gegen Naturgefahren. Mit der Elementarschadenversicherung verfügt die Schweiz über ein weltweit einzigartiges Produkt zur Absicherung gegen Naturgefahren. Nicht abgedeckt ist allerdings die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial: Erdbeben. Die Privatversicherer und die Kantonalen Gebäudeversicherer haben gemeinsam eine Lösung für eine landesweite Erdbebenversicherung entwickelt. Ein solcher Risikoschutz wäre deutlich wirksamer und günstiger als die bisherige Lösung. Nun steht die politische Umsetzung an. Die wirksamen und notwendigen Gesetzesanpassungen sind im Gange, der SVV konnte ein Einfrieren des Projekts im Bundesrat mit überzeugenden Argumenten verhindern.

Kreative Lösungen sind auch im internationalen Wettbewerb gefordert. Die Schweizer Versicherer sind zwar sehr gut positioniert. Ihre komfortable Position ist allerdings gefährdet: Der internationale Standortwettbewerb hat zuletzt deutlich an Schärfe gewonnen. Damit die Schweizer Versicherer im internationalen Wettbewerb auch künftig erfolgreich bleiben, brauchen sie konkurrenzfähige Rahmenbedingungen und eine Gleichwertigkeit der Aufsicht. In der Strategie 2015 hat der SVV Geschäftsfelder der Versicherungsindustrie analysiert und Massnahmen definiert, die für den künftigen Erfolg notwendig sind. Lucius Dürr wird sich anschliessend noch zur strategischen Neuausrichtung äussern.

Ich habe nun lange über die vielfältigen Herausforderungen der Schweizer Assekuranz gesprochen. Vergessen wir darüber nicht, dass die Schweizer Assekuranz international ein Markenzeichen höchster Güte ist. Sie transportiert mit Zuverlässigkeit, Sicherheit, Kapitalstärke, Effizienz und Know-how zentrale Werte unseres Landes. Wir setzen uns dafür ein, den Finanzplatz Schweiz weiterzuentwickeln, um auch in Zukunft im internationalen Geschäft zu den führenden Finanzplätzen der Welt zu gehören und den bereits hohen Wertschöpfungsbeitrag der Versicherer an die Schweizer Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Für Ihren Beitrag dazu, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen.