|
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes eröffnet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Revision. Gesellschaftliche, technische und rechtliche Entwicklungen rechtfertigen eine solche. Der SVV tritt für einen zeitgemässen Interessenausgleich zwischen den Versicherungskunden und den Versicherern ein.
Zürich, 22. Januar 2009 – Für die Versicherungswirtschaft ist die Revision des VVG von zentraler Bedeutung, regelt es doch als Spezialgesetz die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde. Der SVV wird den Gesetzgebungsprozess deshalb eng begleiten und sich für ein zeitgemässes Versicherungsvertragsgesetz einsetzen, das berechtigte Konsumentenschutzanliegen berücksichtigt, Übertreibungen jedoch im Interesse von Kunden und Versicherungen verhindert.
Wichtige Konsumentenanliegen sind bereits verwirklicht
Wegen der Abstraktheit und rechtlichen Komplexität des Produkts «Versicherung» kommt dem Konsumentenschutz im Versicherungsbereich eine besondere Bedeutung zu. Mit dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen teilrevidierten VVG sind zentrale Konsumentenanliegen wie die Teilbarkeit der Prämie oder Änderungen im Bereich der Anzeigepflichtverletzung zugunsten der Kunden bereits verwirklicht worden. Auch werden die Versicherungskunden heute detailliert über den Inhalt des Vertrags informiert. Gesellschaftliche, technische (z.B. das Internet) und rechtliche Entwicklungen sowie ein verändertes Konsumentenverhalten rechtfertigen jedoch eine Totalrevision des VVG.
Der SVV legt besonderen Wert darauf, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit als Grundpfeiler einer liberalen Wirtschaftsordnung seiner hohen Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird. Die Vertragsfreiheit darf deshalb nur soweit beschränkt werden, als dies zum Ausgleich von Ungleichgewichten zwischen Versicherern und Kunden notwendig ist. Es gilt, einen zeitgemässen Interessenausgleich zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen anzustreben. Die Revision darf auch nicht zu einer unverhältnismässigen Zunahme des Verwaltungsaufwandes und damit zu einer Aufblähung der Kosten führen, die sich letztlich in den Prämien niederschlagen.
Falsch verstandener Konsumentenschutz fördert Versicherungsmissbrauch
Auch dem Versicherungsmissbrauch ist besonderes Augenmerk zu schenken. Falsch verstandener Konsumentenschutz führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft geschädigt wird, wenn gesetzliche Bestimmungen zum Missbrauch geradezu einladen. Die Revision des VVG darf nicht dazu führen, dass Unehrlichkeit belohnt und Ehrlichkeit bestraft wird. Dies untergräbt die Solidarität der Versichertengemeinschaft und führt zu höheren Prämien.
|